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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#21
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AW: WEG Reparaturkosten bei Sondernutzungsrecht
Sie bringen hier immer neue Sachen hervor, die hier nicht geklärt werden können! Suchen Sie bitte einen Fachanwalt auf und lassen sich dort beraten, kostet nicht viel.
Die Instandsetzung von Sondereigentum unterliegt dem Rechteinhaber. Dies ist richtig, aber nicht für tragende Bauteile, für Isolierungen, und Drainagen! Nicht für Baume, wenn der Garten einem Sondernutzer zugesprochen worden ist. Nicht der Wohnungsinhaber sondern die Gemeinschaft macht eine Bauabnahme, sinnigerweise durch einen Bausachverständigen. Nicht der Eigentümer sondern die Gemeinschaft macht den Mangel bekannt es ist Gemeinschaftseigentum. Es ist unwichtig, ob vor Erstellung gekauft worden ist. Es ist dann eine werdende WEG mit allen Rechten. |
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#22
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AW: WEG Reparaturkosten bei Sondernutzungsrecht
Zitat:
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#23
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AW: WEG Reparaturkosten bei Sondernutzungsrecht
Die Miteigentümerin hat die bereits erstatteten Kosten an die Eigentümergemeinschaft zurückbezahlt!
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