![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
#1
|
|||
|
|||
|
WEG gesetz 2007
Hallo
Ich hoffe ich bin hier im richtigem Unterforum: Ich habe folgende Frage zur "qualifizierten Mehrheit" zum neuen WEG 2007: Laut WEG: kann eine Modernisierung und Anpassung an den Stand der Technik nur mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Eine doppelt qualifizierte Mehrheit liegt vor, wenn mindestens drei Viertel aller, welche mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile darstellen, dafür stimmen. Was ist unter einer qualifizierten Mehrheit zu verstehen, wenn die Eigentümergemeinschaft nur aus drei Eigentümern (je 1/3 Miteigentum) besteht? Gilt dann nur Einstimmigkeit? 3/3 Mehrheit ist ja nicht möglich. |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: WEG gesetz 2007
Das sind die Fragen, die einem Mathematiker ins Grübeln bringen.
Um dies zu lösen, sind qualifizierte Mehrheitsentscheidungen möglich, wenn der Stand der Technik angepasst werden soll. |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: WEG gesetz 2007
Danke für die Antwort.
daß heißt bei Instandhaltung, Stand der Technik einfache Mehrheit (mehr als 50% Miteigentumanteil) Was bedeutet aber die 3/4 Mehrheit nach WEG 2007 z. Bsp. bei Modernisierungen. Ist hier in diesem Fall weiterhin einstimmiger Beschluß notwendig? |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: WEG gesetz 2007
Instandhaltungen, wenn notwendig benötigen eigentlich keinen Beschluss. Es ist defekt und muss erhalten bleiben.
Wo früher einstimmiger Beschluss nötig war, reicht heute oft ein Mehrheitsentscheid aus. Wenn es um notwendige, teure Modernisierungen oder Anpassung an den modernen "Stand der Technik" geht, eine wärmedämmende Hausfassade, einen Aufzug. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Grundsätzliche Informationen zum Themenkomplex Elternunterhalt Stand: 17.06.2007 | Betroffener | Familienrecht | 0 | 07.12.2007 13:53 |