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  #1  
Alt 21.06.2008, 13:00
Grafzahl Grafzahl ist offline
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Wechsel des Energieversorgers: Kündigung

Hallo,
mich interessiert Eure Meinung zu folgender Frage:

Beim Wechsel des Energieversorgers oder Kommunikationsanbieters (nicht aufgrund eines Umzugs, sondern um lediglich den Anbieter zu wechseln) bieten die aufnehmenden Versorger generell den Kunden an, die Kündigung beim alten Versorger zu übernehmen.

Auf welcher Grundlage können die neuen Versorger für den Kunden handeln?
Ist es hierbei erheblich, ob der Kunde sein reguläres Kündigungsrecht oder sein Sonderkündigungsrecht (z. B. bei Preiserhöhung) ausübt oder kann der neue Versorger auch im Falle einer Sonderkündigung diese gegenüber dem alten Versorger für den Kunden übernehmen?

Bin gespannt wie Ihr das seht.
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  #2  
Alt 21.06.2008, 16:57
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Wechsel des Energieversorgers: Kündigung

Der neue Versorger erhält den Auftrag. Es geht problemlos. Ich wechsel je nach Laufzeit wenn es was preiswerteres sich ergibt.

Geändert von Wahrsager (21.06.2008 um 16:58 Uhr).
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  #3  
Alt 22.06.2008, 13:06
Grafzahl Grafzahl ist offline
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AW: Wechsel des Energieversorgers: Kündigung

O.K., danke.

Wenn immer der neue Versorger die Kündigung übernimmt, müsste er doch evtl. Fristen berücksichtigen, entweder weil ein langlaufender Vertrag frühzeitig gekündigt werden muss, oder weil im Falle der Ausübung der Sonderkündigung rechtzeitig zu einem bestimmten Termin gekündigt werden muss.

Die Versorger fragen jedoch bei einem Wechsel lediglich den alten Versorger und die dortige Kundennummer ab, nicht jedoch das Produkt und Kündigungsfristen.

Wie soll dann der neue Versorger sicherstellen wirksam zu kündigen, wenn ihm die dafür erforderlichen Angaben fehlen?
Oder anders: Wenn der neue Versorger die Fristen versäumt, könnte der alte Versorger auf Erfüllung des Vertrages bestehen, während gleichzeitg (wirksam?) ein Vertrag mit dem neuen Versorger geschlossen wurde.

Der Kunde hat, wenn der neue Versorger in seinem Namen kündigen soll, doch keinen Einfluss darauf, dass dies fristgerecht geschieht. Wenn der neue Versorger die Kündigung gänzlich versäumen würde, wäre der Vertrag sicherlich nichtig; hat der neue Versorger jedoch beim alten gekündigt (nur eben nicht fristgerecht), könnte der neue Versorger sich doch darauf zurückziehen, er wisse nichts von den einzuhaltenden Fristen.

Sehe ich Gespenster oder ist das so?
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  #4  
Alt 23.06.2008, 14:22
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Wechsel des Energieversorgers: Kündigung

Jeder neue Versorger ist daran interessiert, einen neuen Kunden zu bekommen.
Er kennt alle Möglichkeiten. Wenn Fristen einzuhalten sind, dann weiß er dies und wird dann zu diesem Termin die Umstellung vornehmen.
Heute ist es auch kein Problem, da bei jeder Erhöhung fast immer gekündigt werden kann.
Es klappt immer einwandfrei. Es geht bei Versorgern problemlos, man ist bis zur Übernahme auf den neuen Anbieter immer beim noch alten Anbieter. Wenn der neue Anbieter pleite geht, wird man autom. vom Grundversorger des Bezirks versorgt. Dann aber erst einmal zum Grundversorgungspreis

Geändert von Wahrsager (23.06.2008 um 14:26 Uhr).
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  #5  
Alt 23.06.2008, 15:23
Grafzahl Grafzahl ist offline
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AW: Wechsel des Energieversorgers: Kündigung

Prima, alles klar.
Inhaltlich ist mir das Ganze ohnehin klar gewesen und auch überall bei Versorgen zu lesen bzw. mündlich zu erfahren.

Aber rein formal: Müsste der Versorger dann nicht binnen der (Sonder-) Kündigungsfrist den Kunden informieren, damit der im Zweifel (wenn er nichts gehört hat) auf letzten Drücker noch selbst kündigen könnte?

Mag ja sein, dass bei der Kommunikation Versorger <-> Versorger kulanter gehandelt wird, als mit den abtrünnigen Kunden umgesprungen wird...
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  #6  
Alt 23.06.2008, 16:43
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Wechsel des Energieversorgers: Kündigung

Warum soll eine Firma sie aufmerksam machen, dass sie kündigen können.
Dies muss man schon selbst herausfinden.

Geben Sie z. B. Strompreise in google ein, und sie finden dort Angebote.
So übernimmt verifox kostenlos den gesamten Wechsel vor. Es geht reibungslos!
Mehr Info kann man nicht bekommen.
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  #7  
Alt 24.06.2008, 19:29
Grafzahl Grafzahl ist offline
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AW: Wechsel des Energieversorgers: Kündigung

Ja doch, ich bin doch nicht <mediamarkt>!
Wo man Angebote findet usw. ist mir klar - und daher stammt ja auch der Wunsch nach Wechsel...

"Problemlos", "reibungslos" sagen auch alle (neue Versorger auf Kundenfang, Verivox, Wahrsager). Dennoch geht es hier um die rechtliche Seite (ich bin hier doch bei recht1.de?).

Fristen müssen eingehalten werden. Der abtrünnige Kunde muss dies sicherstellen. Wenn ein Anderer im Auftrag kündigen soll, möchte der Kunde, dass dies fristgerecht geschieht (sonst bräuchte er sich ja nicht nach einem neuen Versorger umsehen). Das kann der Kunde jedoch nicht steuern, weil dies der neue Versorger übernimmt. Wenn der neue Versorger den Kunden nicht binnen der Frist informiert (der NEUE, nicht der ALTE - Wahrsager hier liegt offenbar ein Missverständnis vor), weiss der Kunde nicht, ob die Frist gehalten wurde oder ob der Antrag noch "unten im Stapel" liegt. Dann wäre die Sonderkündigung unwirksam (es sei denn die Versorger sind kulant zueinander).

Ich deute Wahrsager's Antworten so, dass dies hypothetisch sei.
Wahrsager, haben sie denn bisher regulär gekündigt (kündigen lassen) oder gab es Fälle mit Sonderkündigungen wg. Preiserhöhung und damit mit Fristen, die kürzer waren (4 Wo.) als der Zeitraum des Wechselvorgangs (6-8 Wo,)?
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  #8  
Alt 24.06.2008, 20:51
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AW: Wechsel des Energieversorgers: Kündigung

Ich hab alles problemlos durch.
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  #9  
Alt 25.06.2008, 20:04
Grafzahl Grafzahl ist offline
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Grafzahl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wechsel des Energieversorgers: Kündigung

Anekdote zur Abrundung:
Es ergab sich gestern abend und heute mittag, dass ich sehr verlässliche interne Informationen aus einem Energieversorgungsunternehmen sowie von einem externen Berater dort erhielt (weitab meines Wohnortes), die ich hier sinngemäß wiedergebe.

Demnach erfolgt zunächst eine Kündigung/Abmeldung beim alten Versorger, die dieser dem neuen Versorger zu bestätigen hat, dann eine Anmeldung beim Netzbetreiber, die dieser dem neuen Versorger zu bestätigen hat. Wenn alle geantwortet haben, meldet sich der neue Versorger beim Kunden - so will es die Bundesnetzagentur in Ihren Bestimmungen. Daher rühren die 6-8 Wochen Bearbeitungszeit.
Das Ganze führt wohl tatsächlich dazu, dass Fristen versäumt werden können (z. B. wenn der Kunde die Mitteilung der Preiserhöhung am 15.6. erhalten hat und erst Anfang Juli - also fristgerecht - wechselt), dann geht der alte Versorger aber davon aus, dass der Grund hierfür im langwierigen Prozess der Bearbeitung liegt. Eingehalten können die Fristen im Grunde nur, wenn der Kunde sofort nach Ankündigung der Preiserhöhung handelt und nicht seine Frist auskostet.

Juristisch korrekt wäre es offenbar durchaus, dass der Kunde direkt beim alten Versorger kündigt. Tut er dies jedoch, führt das unweigerlich zum Konflikt in der Bearbeitung und dazu, dass es zu massiven Verspätungen bei der Umstellung kommt. Der Geschäftsprozess, so wie ihn die Bundesnetzagentur vorsieht und von der bei Energieversorgungsunternehmen einsetzten Software unterstützt wird, sieht den Kunden nicht vor, der neue Versorger ist Herr des Verfahrens. Das ist sicherlich verbraucherfreundlich, aber nicht für den Kunden transparent.

Wer also einfach gestrickt ist, handelt automatisch richtig , vorsichtige Menschen, die Kleingedrucktes lesen (das ist durchaus selbstkritisch gemeint) machen es jedoch mit evtl. zusätzlichem Handeln schlimmer.
Also Hände weg von direkter Kündigung (werde ich auch so machen, mein Wechsel ist seit einer Woche im Umlauf beim neuen Versorger)!

Geändert von Grafzahl (25.06.2008 um 20:06 Uhr).
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  #10  
Alt 25.06.2008, 20:44
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AW: Wechsel des Energieversorgers: Kündigung

Was 100000000 geht, geht auch bei Ihnen reibungslos über die Bühne.
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