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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Wasserschaden durch den Vermieter
Hallo zusammen !
Vermieter A (erste Etage) verursacht durch einen defekten Duschwannendichtungsring in Mieter B (Erdgeschoss) Schlafzimmer eine Wasserschaden (feuchte Decke). In dem Schlafzimmer sollte nach Möglickeit 10 Tage ununterbrochen (min. aber 15 Stunden am Tag) Trockengeräte laufen. Da die Mieter B aber beide im Schichtdienst arbeiten können maximal 8 - 10 stunden die Geräte laufen. Besteht neben dem Anrecht auf Mietminderung auch Anspruch auf ein Hotel ? Ist es überhaupt dem Mieter zu zu muten das er in feuchten muffigen Schlafzimmer in dieser Zeit wohnt ? Schonmal Danke im voraus für eure Beiträge ! |
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#2
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AW: Wasserschaden durch den Vermieter
Wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist, muss eine Ersatzunterkunft gestellt werden. Ob dies gerechtfertigt ist, kommt auf den Schadensumfang an.
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