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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 07.09.2010, 14:13
Irina Irina ist offline
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Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 1
Irina befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wasserschaden in der Küche

Hallo,

habe einen Wasserschaden an der Decke in meiner Küche. Dieser wurde wahrscheinlich durch eine defekte Leitung in der Wand verursacht.

Mein Problem: Mein Hausverwalter ist nicht unbedingt einer von der schnellen Sorte und hat eine Woche gebraucht, um überhauot jemanden zu schicken der sich das ansieht. Nun kommt schon langsam der Schimmel durch die Decke durch.

Meine Frage: Habe ich eine Möglichkeit meine Miete zurückzuhalten, solange der Schaden nicht behoben wurde? Bzw. kann ich eine Mietminderung verlangen?

Danke im vorraus für die Antworten.

Irina
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  #2  
Alt 09.09.2010, 17:48
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wasserschaden in der Küche

Ob Mietminderung besteht, kann von hier aus nicht gesagt werden.
Wenn die Küche nicht zu nutzen ist, dann bestimmt.
Ab dem Zeitpunkt, auch rückwirkend ab der Nichtbenutzbarkeit.

Google gibt Auskunft:
http://www.internetratgeber-recht.de...engel/mdma.htm
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 15.09.2010, 13:23
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Wasserschaden in der Küche

Die Küche wäre ja sicherlich noch nutzbar, auch wenn die Decke in Mitleidenschaft gezogen ist. Was sagt denn der Vermieter und Eigentümer der Wohnung zu Sanierung der Decke bzw. wurde denn schon die Versicherung verständigt? Ggf. der Hausverwaltung und vor allem dem vermieter eine Frist zur Behebung des Schadens setzen und auf die Schimmelbildung und dadurch Verschlechterung des Zustandes hinweisen.
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  #4  
Alt 15.09.2010, 14:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
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AW: Wasserschaden in der Küche

Zitat:
Zitat von Gina
Die Küche wäre ja sicherlich noch nutzbar, auch wenn die Decke in Mitleidenschaft gezogen ist.
Den Ausmaß des Schadens kennt hier keiner.
Decken, besonders Puffdecken saugen sich mit Wasser voll. Durch das Gewicht besteht die Gefahr dass diese runterkommen.

Ob der Vermieter handelt ist für Mietminderungen sekundär.
Mietminderung macht man, ab dem Wasserschaden, bzw. ab der Mitteilung des Schadens an den Vermieter.

Um so mehr Folgeschäden eintreten, um so höher wird die Mietminderung.



Gina ist wieder aufgetaucht!
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Wahrsager

Geändert von Wahrsager (15.09.2010 um 14:16 Uhr).
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