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#1
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Wasserschaden in der Küche
Hallo,
habe einen Wasserschaden an der Decke in meiner Küche. Dieser wurde wahrscheinlich durch eine defekte Leitung in der Wand verursacht. Mein Problem: Mein Hausverwalter ist nicht unbedingt einer von der schnellen Sorte und hat eine Woche gebraucht, um überhauot jemanden zu schicken der sich das ansieht. Nun kommt schon langsam der Schimmel durch die Decke durch. Meine Frage: Habe ich eine Möglichkeit meine Miete zurückzuhalten, solange der Schaden nicht behoben wurde? Bzw. kann ich eine Mietminderung verlangen? Danke im vorraus für die Antworten. Irina |
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#2
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AW: Wasserschaden in der Küche
Ob Mietminderung besteht, kann von hier aus nicht gesagt werden.
Wenn die Küche nicht zu nutzen ist, dann bestimmt. Ab dem Zeitpunkt, auch rückwirkend ab der Nichtbenutzbarkeit. Google gibt Auskunft: http://www.internetratgeber-recht.de...engel/mdma.htm
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Wasserschaden in der Küche
Die Küche wäre ja sicherlich noch nutzbar, auch wenn die Decke in Mitleidenschaft gezogen ist. Was sagt denn der Vermieter und Eigentümer der Wohnung zu Sanierung der Decke bzw. wurde denn schon die Versicherung verständigt? Ggf. der Hausverwaltung und vor allem dem vermieter eine Frist zur Behebung des Schadens setzen und auf die Schimmelbildung und dadurch Verschlechterung des Zustandes hinweisen.
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#4
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AW: Wasserschaden in der Küche
Zitat:
Decken, besonders Puffdecken saugen sich mit Wasser voll. Durch das Gewicht besteht die Gefahr dass diese runterkommen. Ob der Vermieter handelt ist für Mietminderungen sekundär. Mietminderung macht man, ab dem Wasserschaden, bzw. ab der Mitteilung des Schadens an den Vermieter. Um so mehr Folgeschäden eintreten, um so höher wird die Mietminderung. Gina ist wieder aufgetaucht!![]()
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (15.09.2010 um 14:16 Uhr). |
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