Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Mietrecht

Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 15.03.2008, 06:38
lohengrin lohengrin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 1
lohengrin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Wasserschaden an der Decke. Mietminderung ?

Der Mieter 1 steckt mitten im Umzug, der komplette Auszug wird Ende März sein, wobei seine fristgerechte Kündigung noch bis Ende April geht, für den April zahlt dieser noch einmal die Miete. Nun ist ein Wasserschaden aufgetreten, nicht die Schuld dieses Mieters 1. Der Mieter 1 wohnt im 1. Stock. Nun ist ein Rohr geplatzt zwischen 1. und 2. Stock, was bedeudet dass die Decke in der Wohnküche von Mieter 1 total durchnässt wurde. Die Decke war so nass und durchweicht dass ein Fachmann allein mit dem Schraubenzieher in die Decke bohren konnte wie in einem weichen Kuchen. Der Mieter 1, der ja noch ein paar Wochen hier noch wohnen wird, musste den gesamten Essbereich in seiner Wohnküche räumen, da die Decke wegen Absturzgefahr mit Balken und 2 Stützen abgestützt werden muss, diese stehen nun mitten in der Wohnküche, so dass Mieter 1 seine Wohnküche nicht mehr als Wohnküche und den Essbereich gar nicht mehr nutzen kann. Mieter 1 kann zwar kochen und zum Kühlschrank gehen, muss aber ständig zwischen diese Stützen laufen mit der Angst dass diese nicht doch abstürzen oder bzw dass die Decke an einer anderen Stelle herunter kracht. Sein Vermieter wohnt im Erdgeschoss im selben Haus, doch dieser hat es bisher noch nicht einmal nötig gehalten nach oben zu kommen, und diesen Wohnzustand anzusehen, ganz zu Schweigen die Decke in der Wohnküche. Der Handwerker machte außerdem noch mehrere Löcher in der Decke um eben festzustellen wo der Rohrbruch war. Durch diese Löcher kam immer wieder Wasser herunter gelaufen, sowie auch über das Licht an der Decke der Wohnküche. Da es Fehlböden sind, und sich da unter anderem auch Strohmatten befinden, die über 50 Jahre alt sind und nun total nass sind. Durch diese Löcher hängen nun auch teile dieses Strohs herunter und es stinkt auch muffig. Mieter 1 hat seinen Vermieter geschrieben aun ihn auf eine Mietminderung angesprochen. Der Vermieter antwortete dass er dies seiner Versicherung geschickt hat, und diese würde entscheiden ob überhaupt ein Grund zur Mietminderung besteht. Nun die Frage : Besteht hier kein Grund zur Mietminderung ? Ist es richtig dass die Versicherung hier entscheidet ob eine Minderung besteht ? Ist dies nicht Sache zwischen Mieter und Vermieter ? Oder was hat in so einem Fall dieser Mieter für Rechte ?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.03.2008, 13:51
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wasserschaden an der Decke. Mietminderung ?

Einer hat sich doch gekümmert, es waren Handwerker da die beauftragt worden sind! Der Vermieter muss nicht nachschauen!
Es ist schon richtig, der Vermieter tritt den Schaden an die Versicherung ab. Hierfür hat er diese. Die Versicherung wird nun im Rahmen der Bedingungen den Schaden beheben. Dies ist die Gebäudeversicherung.
Da dem Vermieter meistens bei einem Rohrbruch keine Schuld trifft, bleibt der Mieter, wenn er keine Hausratversicherung hat auf seinen Schaden sitzen.
Dies wäre die Schadensregelung.

Eine Mietminderung beantragt man nicht, man macht sie! Es ist keine Verhandlungssache.
Besteht keine Nutzbarkeit der Küche, dann wird dies schriftlich dem Vermieter mitgeteilt. Mehr passiert nicht. Dann kann ab diesem Zeitpunkt Mietminderung gemacht werden, ohne dass der Vermieter hier etwas zu sagen hat. Dies muss jedoch schon eine erhebliche Beeinträchtigung sein. Nur zwei Stützbalken könnten noch keine Behinderung sein.
Fühlt sich der Vermieter im Recht und es bestand keine Beeinträchtigung, dann wird er den Betrag der Mietminderung einklagen.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wasserschaden Nachtfalter Baurecht 3 22.01.2008 11:15
Mietminderung wg. diverser Mängel king71 Mietrecht 1 10.12.2007 12:42
Mietminderung durch Wasserschaden esonostra Mietrecht 7 27.09.2007 09:59


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1