Wasserschaden an der Decke. Mietminderung ?
Der Mieter 1 steckt mitten im Umzug, der komplette Auszug wird Ende März sein, wobei seine fristgerechte Kündigung noch bis Ende April geht, für den April zahlt dieser noch einmal die Miete. Nun ist ein Wasserschaden aufgetreten, nicht die Schuld dieses Mieters 1. Der Mieter 1 wohnt im 1. Stock. Nun ist ein Rohr geplatzt zwischen 1. und 2. Stock, was bedeudet dass die Decke in der Wohnküche von Mieter 1 total durchnässt wurde. Die Decke war so nass und durchweicht dass ein Fachmann allein mit dem Schraubenzieher in die Decke bohren konnte wie in einem weichen Kuchen. Der Mieter 1, der ja noch ein paar Wochen hier noch wohnen wird, musste den gesamten Essbereich in seiner Wohnküche räumen, da die Decke wegen Absturzgefahr mit Balken und 2 Stützen abgestützt werden muss, diese stehen nun mitten in der Wohnküche, so dass Mieter 1 seine Wohnküche nicht mehr als Wohnküche und den Essbereich gar nicht mehr nutzen kann. Mieter 1 kann zwar kochen und zum Kühlschrank gehen, muss aber ständig zwischen diese Stützen laufen mit der Angst dass diese nicht doch abstürzen oder bzw dass die Decke an einer anderen Stelle herunter kracht. Sein Vermieter wohnt im Erdgeschoss im selben Haus, doch dieser hat es bisher noch nicht einmal nötig gehalten nach oben zu kommen, und diesen Wohnzustand anzusehen, ganz zu Schweigen die Decke in der Wohnküche. Der Handwerker machte außerdem noch mehrere Löcher in der Decke um eben festzustellen wo der Rohrbruch war. Durch diese Löcher kam immer wieder Wasser herunter gelaufen, sowie auch über das Licht an der Decke der Wohnküche. Da es Fehlböden sind, und sich da unter anderem auch Strohmatten befinden, die über 50 Jahre alt sind und nun total nass sind. Durch diese Löcher hängen nun auch teile dieses Strohs herunter und es stinkt auch muffig. Mieter 1 hat seinen Vermieter geschrieben aun ihn auf eine Mietminderung angesprochen. Der Vermieter antwortete dass er dies seiner Versicherung geschickt hat, und diese würde entscheiden ob überhaupt ein Grund zur Mietminderung besteht. Nun die Frage : Besteht hier kein Grund zur Mietminderung ? Ist es richtig dass die Versicherung hier entscheidet ob eine Minderung besteht ? Ist dies nicht Sache zwischen Mieter und Vermieter ? Oder was hat in so einem Fall dieser Mieter für Rechte ?
|