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#1
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Wasserschaden
Hallo,
A hat vor zwei Jahren ein Haus mit Garage erworben (Neubau). Die Garage hat im hinteren Teil eine kleine Werkstatt mit Tür zur Terasse. Bei starkem Regen läuft das Wasser oben durch die Wand über der Tür. Nun schimmelt es bereits. Der Bauherr vertröstet A ständig, aber aktiv wird er nicht. Wie soll sich A verhalten? Besten Dank im Voraus! |
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#2
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AW: Wasserschaden
Mahnung schicken, Beseitigung des Schadens bis ....! Bleibt dies fruchtlos, dann Klage stellen!
Der Mangel kann selbst noch nicht beseitigt werden. Es muss erst ein Gutachter, der vom Gericht bestellt wird, den Mangel feststellen. Wird er vorher beseitigt, kann er nicht bewiesen werden. |
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#3
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AW: Wasserschaden
Danke Wahrsager für die schnelle Antwort, gute Tipps!
Es grüßt Frau Nachtfalter |
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#4
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AW: Wasserschaden
Vielleicht noch dies: Die Verjährung wird hier erst mit der Klage unterbrochen!
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