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#1
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Wasserleitungsdefekt wer trägt Kosten WEG oder Gemeinschaft?
Guten Tag,
wenn in einem Mehrfamilienhaus alle Wasseruhren ausgetauscht werden und dabei eine Wasserleitung (Warmwasser Küche) in einer Wohnung defekt geht (Uhr ging schwer raus, dabei muß eine Nahtstelle in dem Kupferrohr zwischen Uhr und Hahn defekt gegangen sein), muß dann der Eigentümer diesen Schaden tragen, die Hausgemeinschaft oder muß nicht eher die Firma die diesen Schaden erzeugte diese Kosten tragen? Gibts da Urteile? Besten Dank im voraus für rasche Hilfe Kangaroo |
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#2
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AW: Wasserleitungsdefekt wer trägt Kosten WEG oder Gemeinschaft?
Eine Wasseruhr ist Gemeinschaftseigentum, ein Instrumentarium zur Kostenverteilung.
Ob es ein Schaden ist, der durch unsachgemäße Behandlung, fahrlässig, mutwillig entstanden ist, kann nicht beurteilt werden. Ich sehe es als Kosten die die Gemeinschaft zu tragen hat. Die Gemeinschaft hat die Anlage so zu unterhalten, dass beim Auswechseln einer Wasseruhr kein Folgeschaden entstehen kann. |
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