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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Hallo Ihr Lieben,
mal angenommen es wäre eine Wohnanlage in eine Eigentumswohnanlage umgewandelt worden und in der Teilungserklärung wäre für den Wasserverbrauch, sofern Wasseruhren vorhanden sind, die Abrechnung nach Verbrauch vorgeschrieben worden. Der ursprüngliche Eigentümer A der gesamten Wohnanlge hätte die meisten Wohnungen an einzelne Käufer verkauft und nur einen kleinen Restbestand an Wohnungen behalten, die nicht mit Wasserzählern ausgestatten wurden, im Gegensatz zu den meisten anderen Wohnungen die verkauft wurden. Wie hätte eine Hausverwaltung in diesem Fall die Wasserkosten abzurechnen? Ist es möglich den einzelnen Eigentümern den an den Wasseruhren abgelesenen Verbrauch in Rechnung zu stellen und den Rest den Mietern ohne Wasseruhr zu belasten? Kann der Mieter hier vom Vermieter (Ursprünglicher Eigentümer A) den Einbau einer Wasseruhr verlangen, da diese Abrechnungsmethode zu einer völlig unrechtmäßigen und falschen Verteilung der Wasserkosten führt? Vielen Dank für Eure Hilfe LG Sandra |
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#2
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AW: Wasserkostenabrechnung bei vorgeschriebener Abrechnung nach Verbrauch ohne Wasser
Eine Pflicht zum Einbau von Wasserzählern gibt es bundesweit nicht.
Die Bauordnungen der Bundesländer können dies vorschreiben. Ob ein Einbau bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erforderlich wird, sollte beim Bauamt nachgefragt werden. Die Eigentümer können den Abrechnungsmodus durch Beschluss bestimmen, dieser muss jedoch für alle gleich sein. |
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#3
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AW: Wasserkostenabrechnung bei vorgeschriebener Abrechnung nach Verbrauch ohne Wasser
Lieber Wahrsager,
vielen Dank für deine Antwort, vorgeschrieben ist es laut Gesetz in der Gegend A nicht, nur wenn die Teilungserklärung besagt, dass der Wasserverbrauch sofern Wasseruhren vorhanden sind nach den Ständen abgerechnet wird und bei denjenigen die keine Wasseruhren haben im Verhältnis der MEA abgerechnet wird, führt dies zu großen Ungerechtigkeiten. Deine Aussage, dass der Abrechnungsmaßstab für alle gleich sein muss bedeutet also, dass die Vereinbarung in der Teilungserklärung bereits rechtswidrig wäre. Was für Folgen hätte dies und wie könnte man sowas wieder regulieren? LG Sandra ![]() |
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#4
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AW: Wasserkostenabrechnung bei vorgeschriebener Abrechnung nach Verbrauch ohne Wasser
Warum wurden denn nicht überall Wasserzähler eingebaut?
Es sind nicht überall Wasseruhren eingebaut. Wie ist denn dann die Regelung, nach Personen oder nach Quadratmeter? Es kann durch Beschluss der Einbau der Wasserzähler beschlossen werden. Das Problem ist, die Zähler bezahlen nun alle Miteigentümer. Alle Zähler müssen geeicht sein. |
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#5
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Hallo Wahrsager,
mal angenommen, die Teilungserklärung besagt, dass bei denjenigen, die eine Wasseruhr eingebaut haben nach Verbrauch und bei denen die keine Wasseruhr haben nach MEA abgerechnet wird wäre diese doch schon nicht umzusetzen, zumindest nicht den Mietern gegenüber, oder? Würde nun bei den Mietern nach qm abgerechnet, würde trotzdem das gesamte "Allg. Wasser" (entstehend durch eine Abrechnung, die nicht nur den Verbrauch, sondern auch eine gewisse Mehrmenge an Wasser berechnet, da die Zähler angeblich erst ab einer gewissen Durchlaufmenge anfangen mitzuzählen) den Mieter zur Last fallen. Da man als Mieter nicht auf die Eigentümerversammlungen darf und der Vermieter sicher keine Lust hat Geld in die Hand zu nehmen wird er sicher nicht dafür stimmen in allen Wohnungen Zähler einbauen zu lassen. Diejenigen die Zähler haben sind ausschließlich die selbstwohnenden Eigentümer A-Z. Was kann Mieter A da unternehmen? LG Sandra |
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#6
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AW: Wasserkostenabrechnung bei vorgeschriebener Abrechnung nach Verbrauch ohne Wasser
Es geht einmal um die Abrechnung, die der Eigentümer mit seinen Miteigentümern hat und der Eigentümer mit seinen Mieter.
Die Eigentümer haben eine Abrechnungsart, entweder Personenanzahl, Zähler oder Quadratmeter. Diese muss für alle gleich sein. Ein Mieter hat mit der Abrechnung die unter den Eigentümern stattfindet nichts zu tun. Vertragspartner ist in dem Fall nur sein Vermieter. Der Eigentümer der vermietet, kann mit seinem Mieter einen Modus vereinbaren. Wird unter den Miteigentümern über Quadratmeter abgerechnet und der Eigentümer will mit seinem Mieter über einen Zähler abrechnen, dann kann er dies tun. Zu berücksichtigen ist, dass der Eigentümer an der Weiterverrechnung nichts verdienen darf. Wenn er mehr bezahlen muss, als der Zähler anzeigt, dann gilt für den Mieter nur der Verbrauch des Zählers. |
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#7
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Hallo Wahrsager, jetzt kommen wir dem Problem näher. In deinem zweiten Absatz sagst du, dass die Abrechnungsart zwischen den Eigentümern gleich sein muss.
Was ist denn wenn Sie das nicht wäre? Wenn in der Teilungserklärung eine Vereinbarung stünde, dass man je nachdem ob Zähler da sind oder nicht, nach Zählerstand und wer keinen hat bekommt den Restverbrauch nach MEA abgerechnet? Wäre diese Vereinbarung gesetzeswidrieg und somit nichtig? |
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#8
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AW: Wasserkostenabrechnung bei vorgeschriebener Abrechnung nach Verbrauch ohne Wasser
Zitat:
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| keine zähler, kosten, nebenkosten, wasser, wasserzähler |
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