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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 28.03.2007, 11:48
Michael2505 Michael2505 ist offline
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Beiträge: 3
Michael2505 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wassereinsickerung durch Grenzmauer

wir haben zur Zeit ein Problem mit der Grenzmauer bzw Stützmauer unseres Nachbargrundstückes:

Unser Wohngebiet ist leicht hanglastig. Das Nachbargrundstückniveau liegt ca.1,50 m höher als unseres. Das Nachbargrundstück wurde anhand der parallel zur Grenze verlaufenden Strasse eingeebnet. Unser Grundstück wurde ebenfalls anhand der darunter verlaufenden Strasse und des Geländes eingeebnet. Das Nachbargrundstück wurde zur Grenze zu unserem Grunstück um ca 1-1,2m aufgefüllt.Das Nachbargrundstück wurde anhand von L-Steinen direkt auf der Grenze abgestützt was nicht mit uns abgestimmt wurde. Diese L-Steine stehen auf einem Betonfundament. Der Abstand zwischen dem Betonfundament und unserem Grunstück beträgt ca. 20 cm. Die Mauer ist mit einer Noppenbahn an der Innenseite der Steine abgedichtet worden und wurde dann verfüllt.

Unser Grundstück wurde, bevor diese Mauer erstellt worden ist, schon auf das bestehende Niveau eingeebnet. Ca ein halbes Jahr später wurde dann die Mauer erstellt.
Nun haben wir das Problem das das Wasser unterhalb des Betonsockels zu unserem Grundstück durchsickert und sich auf unserem Grundstück sammelt und sich weil Nordseite schlecht abtrocknet. Aufgrund dessen sind uns schon einige Pflanzen verfault.

Unsere Frage ist, wer hier eine Maßnahme gegen den Wassereinbruch einleiten muß ?
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  #2  
Alt 29.03.2007, 07:18
Gina Gina ist offline
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Registriert seit: 19.10.2005
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Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Wassereinsickerung durch Grenzmauer

Sie sollten mit dem Nachbarn sprechen, das von seinem Grundstück wasser auf ihr grundstück läuft und um Abhilfe nachsuchen. Setzen Sie hierzu eine Frist. Wenn das nicht klappt, sprechen Sie beim zuständien Bauaufsichtsamt vor und teilen dort die Angelegenheit mit und bitten wegen Beeinträchtigung um bauaufsichtliches Einschreiten.
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  #3  
Alt 29.03.2007, 11:14
Michael2505 Michael2505 ist offline
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Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 3
Michael2505 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wassereinsickerung durch Grenzmauer

Zitat:
Zitat von Gina
Sie sollten mit dem Nachbarn sprechen, das von seinem Grundstück wasser auf ihr grundstück läuft und um Abhilfe nachsuchen. Setzen Sie hierzu eine Frist. Wenn das nicht klappt, sprechen Sie beim zuständien Bauaufsichtsamt vor und teilen dort die Angelegenheit mit und bitten wegen Beeinträchtigung um bauaufsichtliches Einschreiten.

Die abhilfe wurde abgelehnt mit der begründung, das wir zu tief eingeebnet haben(20cm), wobei wir aber an unserer Strassenniveau welche an unser Grundstückszufahrt(Garagenvorplatz) angrenzt gehalten haben. Die Frage ist habe ich wirklich zu tief abgegraben oder hat der Nachbar seine Mauer zu hoch angesetzt ? so viel ich weiß wurde auch keine Drainage gelegt.
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  #4  
Alt 29.03.2007, 12:43
Gina Gina ist offline
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Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
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AW: Wassereinsickerung durch Grenzmauer

Ob Sie oder der Nachbar hier einen Fehler gemacht haben, lässt sich aus der Ferne und nur durch Beschreibung nicht feststellen, dazu müsste man konkret die Örtlichkeit kennen. Sie können doch evtl. auch über Ihre Bauzeichnungen und Ansichtsdarstellungen feststellen, ob hier zuviel abgegraben worden ist. Die Nivellierung des Bodens/Geländes müsste Ihr Entwurfsverfasser (sprich Architekt oder Ingenieur) doch eingezeichnet haben. Dann können sie doch wie bereits ausgeführt, zum zuständigen Bauamt gehen und dort ein klärendes Gespräch führen (sollte kostenlos sein).
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  #5  
Alt 29.03.2007, 13:41
Michael2505 Michael2505 ist offline
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Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 3
Michael2505 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wassereinsickerung durch Grenzmauer

Zitat:
Zitat von Gina
Ob Sie oder der Nachbar hier einen Fehler gemacht haben, lässt sich aus der Ferne und nur durch Beschreibung nicht feststellen, dazu müsste man konkret die Örtlichkeit kennen. Sie können doch evtl. auch über Ihre Bauzeichnungen und Ansichtsdarstellungen feststellen, ob hier zuviel abgegraben worden ist. Die Nivellierung des Bodens/Geländes müsste Ihr Entwurfsverfasser (sprich Architekt oder Ingenieur) doch eingezeichnet haben. Dann können sie doch wie bereits ausgeführt, zum zuständigen Bauamt gehen und dort ein klärendes Gespräch führen (sollte kostenlos sein).
Ok schaue ich nach und vielen Dank für die Infos
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