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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Wasser durch undichtes Fallrohr läuft auf Nachbargrundstück
A und B sind Eigentümer einer versetzten Doppelhaushälte.
Das Gelände der Häuser verläuft leicht abschüssig in Richtung B. Auf der Hausecke an der Grundstücksgrenze zwischen den Häusern ist das Fallrohr von A undicht, so daß bei stärkerem Regen das austretende Wasser über den Eingangsbereich von B in Richtung seiner Hauswand fließt. B hat A vor mehreren Wochen über diesen Zustand informiert. A zeigt jedoch keine Aktivitäten, da sein Haus zur Zeit leer steht und vermietet werden soll. Was kann B unternehmen? Muß zwangsläufig der Rechtsweg beschritten werden? Ist B berechtigt, daß Fallrohr-Wasser ggf. durch einen entsprechende Schlauch von den Häusern wegzuleiten (z.B. in den Vorgarten von A), so daß kein Wasser-Übertritt mehr auf sein Grundstck erfolgt? Kann B dem A eine fixe Frist setzen? Welche Möglichkeiten gibt es? ![]() |
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#2
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AW: Wasser durch undichtes Fallrohr läuft auf Nachbargrundstück
Geregelt wird dies im Nachbarschaftsrecht z. B. Nachbarrechtsgesetz - Nordrhein-Westfalen, § 27 Niederschlagwasser.
Es ist privatrechtlich durchzusetzen. Das Rohr des Nachbarn dürfen Sie nicht anzapfen um von dort das Wasser umzuleiten. Dem Nachbarn schriftlich einen Termin setzen und wenn dieser Termin fruchtlos bleibt, Klage einreichen. Wenn an der Grenze, also auf Ihrem Grundstück etwas gemacht werden kann, dann wäre es i. O.. Das Wasser darf jedoch nicht erst auf Ihr Grundstück laufen um es dann zurückzuleiten. |
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| Stichworte |
| fallrohr undicht, nachbarrecht, wasserschaden |
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