Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Bewertung: Bewertung: 1 Stimmen, 5,00 durchschnittlich.
  #1  
Alt 18.06.2009, 14:44
Hejsan68 Hejsan68 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Beiträge: 10
Hejsan68 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wasser durch undichtes Fallrohr läuft auf Nachbargrundstück

A und B sind Eigentümer einer versetzten Doppelhaushälte.
Das Gelände der Häuser verläuft leicht abschüssig in Richtung B.

Auf der Hausecke an der Grundstücksgrenze zwischen den Häusern ist das Fallrohr von A undicht, so daß bei stärkerem Regen das austretende Wasser über den Eingangsbereich von B in Richtung seiner Hauswand fließt.

B hat A vor mehreren Wochen über diesen Zustand informiert. A zeigt jedoch keine Aktivitäten, da sein Haus zur Zeit leer steht und vermietet werden soll.


Was kann B unternehmen? Muß zwangsläufig der Rechtsweg beschritten werden? Ist B berechtigt, daß Fallrohr-Wasser ggf. durch einen entsprechende Schlauch von den Häusern wegzuleiten (z.B. in den Vorgarten von A), so daß kein Wasser-Übertritt mehr auf sein Grundstck erfolgt?
Kann B dem A eine fixe Frist setzen? Welche Möglichkeiten gibt es?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.06.2009, 19:13
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wasser durch undichtes Fallrohr läuft auf Nachbargrundstück

Geregelt wird dies im Nachbarschaftsrecht z. B. Nachbarrechtsgesetz - Nordrhein-Westfalen, § 27 Niederschlagwasser.
Es ist privatrechtlich durchzusetzen.
Das Rohr des Nachbarn dürfen Sie nicht anzapfen um von dort das Wasser umzuleiten.
Dem Nachbarn schriftlich einen Termin setzen und wenn dieser Termin fruchtlos bleibt, Klage einreichen.

Wenn an der Grenze, also auf Ihrem Grundstück etwas gemacht werden kann, dann wäre es i. O.. Das Wasser darf jedoch nicht erst auf Ihr Grundstück laufen um es dann zurückzuleiten.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
fallrohr undicht, nachbarrecht, wasserschaden


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Außenwand undicht Wasser im Keller (Wohnungseigentum) vangoch Baurecht 1 06.04.2008 15:56
Feuchtigkeitschäden durch fehlendes Fallrohr Herr Sumsemann Nachbarschaftsrecht 0 03.08.2007 12:07


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1