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  #1  
Alt 30.09.2011, 17:00
shandrani shandrani ist offline
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Registriert seit: 08.05.2011
Beiträge: 1
shandrani befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ware zum vereinbarten Termin nicht geliefert. Inkasso will Geld einfordern

Hallo,

hab grad post von einem inkassobüro bekommen.

und zwar habe ich vor zwei jahren kurz vor weihnachten (13.12) bei dem anbieter zwei leinwände bestellt, aufgrund der werbung , die ware vor weihnachten zu erhalten. auf der HP des anbieters wurde eine expresslieferung zugesagt, wenn man bis zum 21.12. bestellt. hartcopy davon liegt mir vor.
am 16.12. bekam ich dann eine mail, das die ware erst am 21.12. verschickt werden kann, ich die ware aber garantiert vor weihnachten erhalte.
am 23.12 kam dann eine wieder eine mail, das die nicht rechtzeitig liefern können, ja, das sogar noch nicht mal meine bestellte ware produziert wäre.

ich habe darauf hin den auftrag schriftlich storniert, da der liefertermin nicht eingehalten werden konnte. denn was sollte ich mit weihnachtsgeschenken im januar?
darauf haben die nicht reagiert. ein jahr später (also ende letzten jahres) kam dann eine mahnung, wo ich schriftlich widerspruch eingelegt habe.
bis heute war dann auch ruhe. nun meldet sich das inkasso büro.

wie sieht das aus mit verjährung?
bzw. mein auftrag war ja an einem bestimmten termin und anlass gebunden, nämlich lieferung der ware bis spätestens 24.12./weihnachten
dies konnte und wurde vom anbieter nicht eingehalten. hier gilt doch ein sonderkündigungsrecht des vertrages?
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  #2  
Alt 30.09.2011, 18:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.813
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Ware zum vereinbarten Termin nicht geliefert. Inkasso will Geld einfordern

Es geht aus dem Geschriebenen nicht hervor, ob die Bestellung nach dem Fernabsatzgeschäft erfolgte. War es eine Sonderanfertigung, dann entfällt der Widerruf.
Die Beschreibung und Begründung.
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Wide...atzvertrag.htm

Geliefert wurde anscheinend nicht! Warum soll dann bezahlt werden?

Es geht zuerst um den Widerruf. Wenn der Vertrag tatsächlich besteht, ist Verjährung noch nicht eingetreten. Sie beträgt 3 Jahre.

Um weiteren Schriftverkehr auszuschließen, schicken Sie Kopie des Widerrufs, wenn keine Sonderanfertigung vorliegt, an das Inkassobüro.
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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