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Themen-Optionen |
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#1
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Wandsarnierung muß man Isolieren
Hallo
eine Kellerwandsarierung steht an, an einen Reihenhaus. Muß die Außenwand mit einer Isolierung versehen werden (Laut Gesetz). Gibt es ein Gesetzestext in dem steht das man bei einer Sarierung immer Isolieren muß. Und wer muß die Isolierung bezahlen bei einer Eigentümergemeinschaft? Die Gemeinschaft oder der Nutzer der den Keller besitzt. MfG vanGoch |
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#2
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AW: Wandsarnierung muß man Isolieren
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen errichteten und bestehenden Gebäuden.
Geregelt wird es im Energieeinsparungsgesetz - EnEG Ein Muss ist es nach meinem Kenntnisstand nur für zu errichtende Baulichkeiten. Anscheinend sind die Reihenhäuser eine WEG. Isolierungen und Dämmungen sind Gemeinschaftseigentum. In der Teilungserklärung könnte jedoch stehen, dass die Isolierung und Dämmung dem Sondereigentümer übertragen wird. |