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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Seine Wand oder meine Wand?
Guten Tag,
ich bewohne ein Gebäude gleich neben einem Eckhaus. Das Nachbargebäude ist rückwärtig (im Garten) nicht auf gleiche Höhe gebaut, sondern reicht ca. 4 Meter weiter zurück. Ich habe somit linkseits eine fensterlose Mauer des Nachbargebäudes in meinem Garten. Darf ich diese Wand in irgendeiner Weise verändern, z.B. ein Rankgitter anbringen und dort Weintraubenpflanzen wachsen lassen? Muss ich es dulden, wenn der Eckhauseigentümer an seine Wand möchte und bspw. ein Gerüst aufstellen möchte und die Wand streichen möchte? Kann ich ihm den Zutritt zu meinem Grundstück/ Garten verweigern? Was, wenn er einfach auf mein Grundstück geht, über den Zaun, und einfach alles macht, was er mit seiner Wand machen möchte? Danke im Voraus! Anna |
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#2
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AW: Seine Wand oder meine Wand?
Ich bin zwar kein Experte, aber Dein Nachbar darf mit Ankündigung seine Mauer renovieren. Und da es seine Mauer ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du da noch was montieren darfst.
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#3
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AW: Seine Wand oder meine Wand?
Zitat:
Ist auch fast egal! An der Grundstücksgrenze ist Schluss. An der Wand darf deshalb nichts befestigt werden. Sie ist Eigentum des Nachbarn und nur dieser bestimmt was mit seiner Wand passieren darf. Selbstverständlich kann der Nachbar das Grundstück betreten, ein Gerüst aufstellen und sogar Material lagern. Man nennt dies Hammerschlag- und Leiterrecht. Er muss dies nur rechtzeitig ankündigen. Wenn dies verweigert wird, klagt er dies gerichtlich ein. Einfach über den Zaun gehen darf er nicht, dies fällt unter Hausfriedensbruch und kann bestraft werden. |
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#4
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AW: Seine Wand oder meine Wand?
Hallo,
vielen Dank für die Informationen! Der Nachbar betritt meinen Garten fast wie es ihm gefällt, nach dem Motto, er müsse an seine Wand. Er steigt einfach über den Gartenzaun und entfernt an/ neben der Mauer angebrachte oder gepflanzte Grünpflanzen. Begründung: Diese würden seine Wand angreifen, so dass Feuchtigkeit eindringen könnte. Der Zaun ist durch sein Handeln in Mitleidenschaft gezogen worden. Gibt es keine Möglichkeit solch eine Mauer zu verschönern/ zu begrünen? Wer trägt den wirtschaftlichen Schaden der Pflanzen, die er einfach entfernt? Wie kann ich den Nachbarn davon abhalten, meinen Garten immer wieder einfach so zu betreten? Soll ich mir einen Anwalt nehmen und gegen Hausfriedensbruch/ Beschädigungen vorgehen lassen? |
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#5
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AW: Seine Wand oder meine Wand?
Der Nachbar hat auf dem Nachbargrundstück nichts zu verändern. Es ist Sachbeschädigung.
Unbefugtes Betreten ist Hausfriedensbruch und wird bestraft. Als Eigentümer und auch als Mieter kann dem Nachbarn schriftlich mitgeteilt werden, dass er dass Grundstück nicht zu betreten hat. Betreten nur mit rechtzeitiger, vorheriger Ankündigung im Zuge des Hammerschlag- und Leiterrecht. Gleich mitteilen, dass im Fall des unbefugten Betretens eine Klage eingereicht wird. Das Betreten ist zu beweisen. Bei Ehepartnern ist es leicht, einer stellt die Klage und der Ehepartner wird als Zeuge benannt. Man kann auch Videoaufnahmen machen. |
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#6
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AW: Seine Wand oder meine Wand?
Das Ganze ärgert mich immer noch sehr.
Aber welche Möglichkeiten habe ich? 1. Strafanzeige/ Polizei Ich habe versucht bei der nächstgelegenen Polizeistation Anzeige zu erstatten. Die Aufnahme der Anzeige wurde jedoch seitens der Polizei abgelehnt, da sich die Angelegenheit auf Privatgelände zugetragen hat. 2. Strafanzeige/ Staatsanwaltschaft Ich habe bei einer kostenlosen Rechtsberatung erfahren, dass ich auch direkt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung einreichen könnte. Nur, wird die Strafanzeige nicht aus selben Gründen, wegen mangeldem Öffentlichen Interesse, abgelehnt werden? 3. Klage/ Amtsgericht Bliebe mir also nur die Möglichkeit über einen Anwalt Klage beim Amtsgericht einreichen zu lassen? Kann man die Klage auch beim Amtsgericht aufnehmen zu lassen, um die Anwaltskosten zu sparen? Gibt es Fristen zu beachten, innerhalb derer die Klage eingereicht werden müsste? Vielen Dank für jeden Rat im Voraus! |
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#7
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AW: Seine Wand oder meine Wand?
Weg zwei kann zuerst genommen werden. Bei der Staatsanwaltschaft Anzeige stellen. Kostet nichts!
Bei Einstellung kann dann immer noch Klage eingereicht werden. Die Kosten der Klage trägt zuerst der Kläger, dann der, der den Prozess verliert. Es kann ohne Anwalt beim Amtsgericht eingereicht werden. Das Ganze sollte auch bewiesen werden können, sonst hat es keinen Zweck etwas in die Wege zu leiten. |
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#8
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AW: Seine Wand oder meine Wand?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Werde ich so machen. Leider gab es wieder 'mal keine Zeugen. Ich habe nur eine schriftliche Aufforderung des Nachbarn. Nachdem ich die Pflanzen nicht entfernt hatte, ist er selber tätig geworden und hat über mehrere Jahre hinweg immer wieder die Bepflanzungen an seiner Wand entfernt. Jetzt habe ich die Nase voll. MfG, Anna |
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#9
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AW: Seine Wand oder meine Wand?
Gibt es eigentlich Fristen zu beachten, innerhalb derer Strafanzeige oder Klage eingereicht werden müsste?
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