![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo Forum,
hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Bau eines (nicht genehmigungspflichtigen) Gartenhauses (Blockbohlen) auf einem Grundstück am Waldrand?? Gibt es die Möglichkeit für eine Sondergenehmigung zur Unterschreitung der Waldabstandslinie? Wenn ja welche. Vielen Dank im Vorraus René |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Waldabstandslinie
Hierbei käme es darauf an, ob sich das Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet oder Gebiet mit Ausweisung als Biotobereich, Waldgebiet mit schutzwürdigem Charakter handelt. Hier vor Errichtung der (wirklich?) genehmigungsfreien Hütte entweder beim Bauamt erkundigen (denn bei besonderer Lage eines Gebietes muss trotzdem eine Baugenehmigung beantragt werden) oder beim Umweltamt erkundigen wegen eines möglichen Landschaftsschutzgebietes.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Waldabstandslinie
Diese Hütte ist laut aussage Bauamt nicht genehmigungspflichtig da < 30m³.
Bei dem Wald handelt es sich um einen Wald der als Wald eingetragen ist, aber im sich im Privatbesitz befindet und nicht als erhaltungswürdig eingestuft ist. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Waldabstandslinie
Trotzdem, bei Wald unterscheiden sehr viele Faktoren, nämlich ob es in diesem Wald Tierbestand gibt (Rehe usw) die auch aus dem Wald heraus auf Ackerflächen oder andere Flächen gehen und hier durch die Gartenlaube bzw. den Aufenthalt von Menschen gestört werden. Ich wohne in Niedersachen und es gibt hier an meinem wohnort einen Bereich, der vor zig Jahren mal in Waldnähe als Wochenendgebiet ausgewiesen worden ist. Das Verfahren damals hat sich aber fast 3 Jahre hingezogen, bevor alle Genehmigungen für ein wochenendgebiet mit entsprechender BEbauung von Lauben erlaubt war. Fragen Sie daher liebe bei ihrem örtlichen Umweltamt nach, ob so ohne Weiteres der Bau einer (wenn auch) genehmigungsfreien Laube in Waldnähe möglich ist.
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Waldabstandslinie
Tja, das ist gerade der Punkt, unser Grundstück liegt auf beiden Seiten am Wald, unser Haus wurde mit einer Waldgrenze von 20 mtr ohne Probleme genehmigt, nun wollen wir ein Gartenhaus (Gerätehaus) aufstellen ( direkt an der Waldgrenze) und das möchte die untere Umweltbehörde nicht, eine klare Aussage warum nicht wird mit einem "Weil das so ist" abgetan. Gibt es eine Möglichkeit daran vorbei zu kommen??? Sondergenehmigung von einer anderen Behörde???
|
|
#6
|
|||
|
|||
|
AW: Waldabstandslinie
Zitat:
Wenn Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden möchten, finden Sie hier eine Liste mit kompetenten Rechtsanwälten: Empfehlenswerte Rechtsanwälte. Wenn Sie möchten, dass wir Ihre Frage hier diskutieren können, dann sollten Sie Ihre Frage als eine allgemeine Frage von generellem Interesse formulieren. Nur dann dürfen wir Ihre Frage hier diskutieren. Von Gesetzes wegen nicht zulässig sind etwa Fragen wie:"Mein Vermieter hat... Mein Nachbar sagt..." Antworten werden Sie jedoch erhalten, wenn Sie allgemein und abstrakt etwa wie folgt formulieren: "Hallo, folgender Fall: A ist ein Vermieter, B ein Mieter. Wenn A dem B einen Brief schickt..." |
|
#7
|
|||
|
|||
|
AW: Waldabstandslinie
Ich gehe aus den an meinem Wohnort gemachten Erfahrungen nicht davon aus, dass es hier eine Sondererlaubnis geben könnte. Alle Wochenendgrundstücke wurde damals so ausgewiesen, dass hier ein ausreichender Abstand zum Wald vorhanden war. Außerdem mussten die zu errichtenden Laube auch noch bestimmte Grenzabstände innerhalb der Grundstücke einhalten.
|