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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 18.09.2007, 18:25
ReneR ReneR ist offline
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Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 3
ReneR befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Waldabstandslinie

Hallo Forum,

hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Bau eines (nicht genehmigungspflichtigen) Gartenhauses (Blockbohlen) auf einem Grundstück am Waldrand?? Gibt es die Möglichkeit für eine Sondergenehmigung zur Unterschreitung der Waldabstandslinie? Wenn ja welche.

Vielen Dank im Vorraus

René
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  #2  
Alt 19.09.2007, 09:18
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Waldabstandslinie

Hierbei käme es darauf an, ob sich das Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet oder Gebiet mit Ausweisung als Biotobereich, Waldgebiet mit schutzwürdigem Charakter handelt. Hier vor Errichtung der (wirklich?) genehmigungsfreien Hütte entweder beim Bauamt erkundigen (denn bei besonderer Lage eines Gebietes muss trotzdem eine Baugenehmigung beantragt werden) oder beim Umweltamt erkundigen wegen eines möglichen Landschaftsschutzgebietes.
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  #3  
Alt 19.09.2007, 15:22
ReneR ReneR ist offline
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Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 3
ReneR befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Waldabstandslinie

Diese Hütte ist laut aussage Bauamt nicht genehmigungspflichtig da < 30m³.
Bei dem Wald handelt es sich um einen Wald der als Wald eingetragen ist, aber im sich im Privatbesitz befindet und nicht als erhaltungswürdig eingestuft ist.
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  #4  
Alt 20.09.2007, 10:44
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
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AW: Waldabstandslinie

Trotzdem, bei Wald unterscheiden sehr viele Faktoren, nämlich ob es in diesem Wald Tierbestand gibt (Rehe usw) die auch aus dem Wald heraus auf Ackerflächen oder andere Flächen gehen und hier durch die Gartenlaube bzw. den Aufenthalt von Menschen gestört werden. Ich wohne in Niedersachen und es gibt hier an meinem wohnort einen Bereich, der vor zig Jahren mal in Waldnähe als Wochenendgebiet ausgewiesen worden ist. Das Verfahren damals hat sich aber fast 3 Jahre hingezogen, bevor alle Genehmigungen für ein wochenendgebiet mit entsprechender BEbauung von Lauben erlaubt war. Fragen Sie daher liebe bei ihrem örtlichen Umweltamt nach, ob so ohne Weiteres der Bau einer (wenn auch) genehmigungsfreien Laube in Waldnähe möglich ist.
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  #5  
Alt 20.09.2007, 19:49
ReneR ReneR ist offline
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Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 3
ReneR befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Waldabstandslinie

Tja, das ist gerade der Punkt, unser Grundstück liegt auf beiden Seiten am Wald, unser Haus wurde mit einer Waldgrenze von 20 mtr ohne Probleme genehmigt, nun wollen wir ein Gartenhaus (Gerätehaus) aufstellen ( direkt an der Waldgrenze) und das möchte die untere Umweltbehörde nicht, eine klare Aussage warum nicht wird mit einem "Weil das so ist" abgetan. Gibt es eine Möglichkeit daran vorbei zu kommen??? Sondergenehmigung von einer anderen Behörde???
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  #6  
Alt 20.09.2007, 23:38
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
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AW: Waldabstandslinie

Zitat:
Zitat von ReneR
Tja, das ist gerade der Punkt, unser Grundstück liegt auf beiden Seiten am Wald, unser Haus wurde mit einer Waldgrenze von 20 mtr ohne Probleme genehmigt, nun wollen wir ein Gartenhaus (Gerätehaus) aufstellen ( direkt an der Waldgrenze) und das möchte die untere Umweltbehörde nicht, eine klare Aussage warum nicht wird mit einem "Weil das so ist" abgetan. Gibt es eine Möglichkeit daran vorbei zu kommen??? Sondergenehmigung von einer anderen Behörde???
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  #7  
Alt 21.09.2007, 10:43
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Waldabstandslinie

Ich gehe aus den an meinem Wohnort gemachten Erfahrungen nicht davon aus, dass es hier eine Sondererlaubnis geben könnte. Alle Wochenendgrundstücke wurde damals so ausgewiesen, dass hier ein ausreichender Abstand zum Wald vorhanden war. Außerdem mussten die zu errichtenden Laube auch noch bestimmte Grenzabstände innerhalb der Grundstücke einhalten.
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