Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Baurecht

Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 05.08.2006, 10:31
tom tom ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2006
Beiträge: 7
tom befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
wärmeschutzverordnung

Ein nicht zu Wohnzwecken dienendes Hinterhaus!
Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass die spätere Umwandlung in Wohneigentum
möglich ist und die WEG dem zustimmt.
Das Gebäude besitzt zur Hälfte ein Bitumen-Flachdach und zur Hälfte ein Eternit-
Flachdach, ohne Wärmeisolierung. (Gemeinschaftseigentum?)
Ein Verwalter beauftragt nun eine Fachfirma, um die beiden Dächer sanieren zu lassen. Auf Einwand des Eigentümers vom Hinterhaus entgegnet der Verwalter so: Wenn Sie einen Wärmeschutz wollen, dann kaufen Sie sich doch einen, und
vergibt die Arbeiten an die Fa. ohne Wärmeschutz.
Das Dach hat zusammen ca. 80 m2. Es wurden komplett neue Bitumenbahnen verschweißt und ca. 7 Eternitplatten gewechselt.
Besteht für dieses Dach einen Bestandsschutz, so das nur saniert werden darf?
Ab wann tritt die Wärmeschutzverordnung in Kraft?
Wer bezahlt diese Maßnahme?
Wer stellt die Notwendigkeit oder die Durchführung der Arbeiten fest?

Viele Grüße tom!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.08.2006, 12:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: wärmeschutzverordnung

Die Wärmeschutzverordnung tritt in Kraft, wenn eine Nutzungsänderung zu Wohnzwecken beim Bauamt beantragt wird und diese genehmigt wird.
Vorher ist es unbeheizter Nutzraum!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.08.2006, 07:44
tom tom ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2006
Beiträge: 7
tom befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: wärmeschutzverordnung

Hallo Wahrsager, danke für das Interesse.

Vorher war eine kleine Firma im Hinterhaus, die natürlich auch geheizt hatten.

Gilt die Wärmeschutzverordnung nur für Wohnraum oder auch für Gewerbe?

Grüße von tom
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.08.2006, 13:50
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: wärmeschutzverordnung

Bitte googlen unter "Wärmeschutzverordnung" und dann den § 1 aufrufen, Anwendungsbereich. Dort sind alle Gebäude aufgeführt.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1