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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Hallo, folgender Sachverhalt angenommen:
2 Häuser, beide über 100Jahre alt. Haus von Besitzer A steht direkt auf der Grundstücksgrenze Haus von Besitzer B ist so 60-80cm entfernt. Die Häuser stehen in Baden-Würtemberg Hausbesitzer A will seine Ausenwand wärmedämmen und würde damit diese Dämmung auf dem Grundstück von Besitzer B tun. Besitzer B will das nicht, weil dann noch weniger Licht in die Wohnung kommt. Die Gemeinde hat gemeint, Besitzer B muss die Wärmedämmung von Besitzer A akzeptieren, da es sich um eine Überbauung handeln würde. Was ist richtig? Kann besitzer B was gegen dem Vorhaben von Besitzer A machen? Der Besitzer A will, um ein Gerüst ein zu bauen, die unteren 3 Reihen des Dach von Besitzer B abdecken lassen- das muss er doch nicht dulden oder?? Geändert von JensH1971 (17.09.2008 um 09:55 Uhr). |
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#2
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AW: Wärmedemmung auf Nachbargrundstück?
Zitat:
Es müsste eine Wärmeisolierung innen aufgebracht werden. Zitat:
Es gibt das Hammerschlag- und Leiterrecht was in Anspruch genommen werden kann. Ob das Abdecken des Daches hier erforderlich ist, kann so nicht festgestellt werden. |
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#3
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AW: Wärmedemmung auf Nachbargrundstück?
Hier noch ausführliche Informationen warum die Wärmedämmung als Überbau nicht möglich ist. Außer der Nachbar stimmt dem zu.
Die Bauordnung geht von einer Isolierung auf dem eigenen Grundstück aus. Es wird keine Außenisolierung vorgeschrieben, die kann auch von Innen erfolgen. Ich hatte bereits mitgeteilt, das BGB regelt nur den bereits ausgeführten Überbau, es regelt kein Recht, einen Überbau auszuführen. Ein Nachbar kann nicht nach Treu und Glauben verpflichtet sein, hierfür sein Grundstück zur Verfügung zu stellen. Die Anbringung der Wärmedämmung wird nicht für den Nachbarn errichtet. Das OLG Köln AZ: 19 U 75/02 hat in einen Fall entschieden. Hier hat ein Eigentümer in seiner Abstandsfläche eine Wärmedämmung angebracht. Also auf dem eigenem Grundstück. Der Nachbar meinte, die Abstandsfläche wird nicht mehr eingehalten und klagte auf Beseitigung. Hier legte das Gericht fest, es ist auf dem eigenem Grundstück und stört den Nachbarn nicht. Die Wärmedämmung kann bleiben. Komplizierter wird es, wenn es aus dem Nachbarschaftsrecht abgeleitet wird. Das Nachbarschaftsrecht behandelt nur untergeordnete Baulichkeiten. Eine Wärmedämmung ist eine untergeordnete Baulichkeit. Den Überbau gibt es nicht. Untergeordnete Baulichkeiten dürfen eine nutzbare Fläche nicht vergrößern. Es bleibt eben nur die Wärmedämmung auf der Innenseite der Räume. Nun kommt die etwas schwierige Erklärung. Einiges ist schwer zu verstehen, es sollte gedanklich nachgegangen werden, dann klappt es! Durch den Normalfall, Innenwärmedämmung, verkleinert sich die Wohnfläche, in der Stärke der Wärmedämmung. Diese verkleinerte Wohnfläche ist nun Ausgangspunkt der Betrachtung. Abweichend von der Innenwärmedämmung soll die Wärmedämmung nun außen aufgebracht werden. Die Wärmedämmung innen entfällt und vergrößert dadurch nun die Wohnfläche auf die ursprüngliche Wohnfläche. Den Wärmeschutz außen angebracht, ergibt nun gegenüber der Innenwärmedämmung eine Vergrößerung der nutzbaren Fläche und deshalb ist die Außendämmung ohne Zustimmung des Nachbarn unzulässig und kann nicht gefordert werden. |
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#4
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AW: Wärmedemmung auf Nachbargrundstück?
Hallo wahrsager,
sorry das ich miche rst jetzt melde- war krank. Danke für die Informationen. Sie haben mir sehr weitergeholfen. |
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