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#1
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Bin ratlos:
Angenommen es gibt ein Doppelhaus dessen linke Hälfte A gehort dessen rechte Hälfte B. Der Dachfirst bildet die Grenze. Kann A bei seiner Hälfte eine Aufsparrendämmung durchführen? Hierbei wuerde sich entweder am First eine Stufe ergeben oder der First würde auf die Seite von A wandern müssen. Kann A bei seiner Hälfte eine Wanddämmung anbringen? Hier würde sich an der Grenze eine Stufe in der Wand ergeben. In das Grundstueck oder die Bausubstanz des Nachbarns müßte jeweils nicht eingegriffen werden. Jedoch ändert sich das Erscheinungsbild des Hauses in beiden Fällen. |
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#2
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AW: Wärmedämmung bei Doppelhaus
Gegen eine Aufsparrendämmung ist wohl nichts einzuwenden, da diese auch das Erscheinungsbild des Doppelhauses nicht verändert. Bei A kann die Dämmung auch so aufhören, dass es keinen Absatz gibt. Die Übergänge sind fachgerecht herzustellen. Auch spricht nichts gegen eine Wanddämmung.
Einfach mit dem Nachbarn sich zusammensetzen und das Thema durchsprechen. Vielleicht zieht er sogar mit. |
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#3
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AW: Wärmedämmung bei Doppelhaus
Hallo Wahrsager,
vielen Dank, habe erst heute wieder die Gelegenheit ins Internet reinzuschauen. Mit dem Nachbarn habe ich natuerlich geredet, der will aber nicht mitmachen. Das Bauamt toleriert nach neuester Erkenntnis eine Stufe im Dach. Interessant aber der Hinweis, dass ein Anschluss ohne Stufe moeglich sein soll. Wie geht das, wenn man in den dachraum des Nachbarn nicht eingreift und auch kein regenwasser auf seine Seite leiten darf? Gibt es da Konstruktionszeichnungen im Netz? Viele Gruesse Andreas Poschinger |
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#4
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AW: Wärmedämmung bei Doppelhaus
Es sind immer individuelle Möglichkeiten.
Eine Fachfirma wird dies ausarbeiten. |
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| Stichworte |
| dach, doppelhaus, first, reihenhaus, wärmedämmung |
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