Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Mietrecht

Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 07.02.2008, 06:01
Pittiplatsch Pittiplatsch ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 1
Pittiplatsch befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
wäre so ein passus zulässig?

wäre das zulässig?

angenommen in der wohnung ist kein kabelanschluss enthalten bzw. diese kosten sind nicht über die betriebkosten in der miete abgedeckt.
der mieter müßte sich in dem fall also selber um einen vertrag bei einem kabelnetzbetreiber kümmern.

wie sieht es aus, wenn der vermieter aber verlangt - das heißt, im mietvertrag festhalten möchte, das man einen vertrag bei dem betreiber xy abschließen MUSS. egal ob man möchte oder nicht. diese pflicht wäre dann bestandteil des mietvertrages.

wäre das überhaupt zulässig? wenn man das unterschreiben würde, müßte man das wirklich machen oder ist das nicht rechtskräftig?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.02.2008, 17:51
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: wäre so ein passus zulässig?

Wie wurde bisher empfangen?
Es wurde in vielen Regionen auf digitale Übertragungstechnik umgestellt.
War vorher der terrestrische Antennenempfang dann kauft man sich eine Box. Diese muss der Mieter selbst bezahlen, LG Berlin 67 T 90/03.
Der Mieter hat mit der Umstellung nichts zu tun.

Man kann an einen Vertrag gebunden werden, wenn der Vermieter ersatzweise einen Kabelanschluss erbringt. Man kann dann an einen teuren Anbieter gebunden werden.

Ist keine Empfangsmöglichkeit vorhanden, der Mieter einen hinreichenden Grund zum Empfang vorbringt, kann der Vermieter dies nur mit einem sachbezogenen Grund ablehnen. Ein Grund zur Ablehnung wäre, wenn der Vermieter eine Anlage errichten will, für alle Mieter.

Es ist der Anbieter zu fragen, ob der erste Antragsteller als Vertragspartner Pflichten übernimmt, wenn sich andere Mieter dort mit anschließen.
Die Firmen wissen mehr, sie wollen etwas verkaufen!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:33 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1