![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Vorstellungsgespräch
Ein arbeitnehmer hat ein Vorstellungsgespräch bei der Firma xy, sein jetziger AG weiß es und registriert dies. Als AN dann seine Resturlaubstage nehmen´wollte meinte AG das er sie zwar genemigt habe aber er wisse nicht ob das in Ordnung gehe da der AN ja an 2 Tagen Vorstellungsgespräche hatte ohne Urlaub zu nehmen. Wie sieht das aus mit der Freistellung für Vorstellungsgespräche? und gelten diese für den ganzen Tag? oder muss der An nach einem Vorstellungsgespräch wieder arbeiten???
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Vorstellungsgespräch
Freistellung vom AG für VG ist freiwillig und wenn du die Möglichkeit hast, vor BZW nach dem VG noch zu arbeiten, so hast du das zu tun.
In meinem Betrieb ist das jedenfalls so. Einmann |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Vorstellungsgespräch
Warum sollte ein AG einen AN zu einem Vorstellungsgespräch freistellen ?
Dafür ist Urlaub zu nehmen. Außerdem würde ich es nicht so öffentlich im Betrieb machen, denn wenn die merken dass du wegwillst, dann finden die was um dich loszuwerden. |