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#1
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Hallo, weiss nicht genau, ob ich in diesem Forum richtig bin, versuche es einfach mal:
Großmutter A (Pflegestufe 2, festgestellte Demenz) hat 2 Kinder (B+C) und 5 Enkelkinder von denen nur (D+E) benannt werden. A wohnt bei D mietfrei in einem Bungalow und die Ehefrau von D, C und E kümmern sich um A. Eine Bank- und Vorsorgevollmacht ist E erteilt worden. B kümmert sich nicht um seine pflegebedürftige Mutter und besucht sie nur wenn er Geld braucht - welches er auch jedesmal bekommt. Grundsätzlich kann A mit ihrem Geld machen, was sie will, es geht aber schon in die Tausenderhöhe und die Familie (ausser B) sind sich einig, dass das Geld gespart wird, falls A ins Pflegeheim muss. Wenn A darauf angesprochen wird, weiss sie von nichts und wundert sich, warum B Geld von ihr bekommen hat. Frage: Kann E als bevollmächtigte Person aufgrund der festgesellten Demenz A von allen Bankgeschäften "entmündigen"? Vielen Dank für die Hilfe |
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#2
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AW: Vorsorgevollmacht
Die Vormundschaft kann beantragt werden.
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