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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 27.07.2009, 09:54
Geplagte80 Geplagte80 ist offline
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Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 11
Geplagte80 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Volljähriges faules Kind rausschmeißen?

Hallo Forum,

ist es möglich, ein volljähriges Kind (18) aus der Wohnung zu "schmeißen" bzw. zu einem Auszug zu zwingen, weil das "Kind" keinerlei Bemühungen zeigt, eine Arbeits- bzw. Lehrstelle zu finden, angebotene Hilfe der Eltern ablehnt bzw. verstreichen lässt, sich zusätzlich noch frech, faul im Haushalt und kleinkriminell (Geld klauen) verhält?

Im Internet gibt es dazu widersprüchliche Aussagen. Manche sagen, ja das geht - andere sagen, nein geht nicht, weil man als Eltern unterhaltspflichtig ist, bis das Kind 25 ist.

Eine dritte Gruppe versteht sich als Erziehungsberater, mit gut gemeinten Ratschlägen, die längst versucht und fehlgeschlagen sind. Oder mit Vorwürfen, die jetzt auch nicht mehr weiterhelfen.

Zum Hinweis, das Taschengeld zu streichen und den notwendigen Unterhalt nur noch in Sachleistungen zu erbringen, folgendes: Das Jugendamt hat dem Kind zugesichert, dass es Anspruch auf Taschengeld in bar hat und diesen notfalls einklagen könnte. Na das gibts doch wohl nicht... Auf die Pflichten eines Volljährigen (z.B. Erwerbsobliegenheit) wurde das Kind übrigens nicht hingewiesen. Nur auf die "Rechte".

Wie auch immer, die Frage ist: Darf man diesem Kind die Koffer vor die Tür stellen? Gibt es ein klares Ja oder Nein oder evtl auch ein Ja mit Voraussetzungen? Und vielleicht passende Paragraphen dazu? Oder ist das eine Auslegungssache?

Ich bin für allgemeine Informationen diesbezüglich sehr dankbar.

Freundliche Grüße
Geplagte80
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  #2  
Alt 27.07.2009, 14:12
Paragrafix Paragrafix ist offline
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Registriert seit: 27.07.2009
Beiträge: 2
Paragrafix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Volljähriges faules Kind rausschmeißen?

Guten Tag "Geplagte 80"!

Juristen berücksichtigen im Familienrecht den Begriff "schmeißen" kaum, auch nicht wenn das betroffene volljährige Kind aus dem bisherigen Haushalt, mangels Anspruch auf Unterhalt nach §1602 BGB oder aber in Ermangelung des in §1619 BGB erforderlichen Rahmen sich derartigt einbringt bzw. bemüht.

Das volljährige Kind kann nichts desto Trotz aus dem bisherigen Haushalt entfernt bzw. verwiesen werden.

Zitat:
andere sagen, nein geht nicht, weil man als Eltern unterhaltspflichtig ist, bis das Kind 25 ist.
Diese Anderen verwechseln scheinbar Familienrecht und die Bezugsdauer des Kindergeldes nach BKGG.

Zitat:
Wie auch immer, die Frage ist: Darf man diesem Kind die Koffer vor die Tür stellen?
Ja, darf man, jedoch sollte eine Frist mit vorherigem Gespräch über die Konsequenzen stattfinden.
Zitat:
Gibt es ein klares Ja oder Nein oder evtl auch ein Ja mit Voraussetzungen?
Aus meiner Sicht gibt es ein klares JA, wobei ich die wie in allen Fällen menschliche Seite in der Berücksichtigung vorschieben würde. Voraussetzungen hierfür kenne ich nicht.
Zitat:
Oder ist das eine Auslegungssache?
Nicht Auslegungs-, aber eine mentale Sache.

Wenn keine Möglichkeit der Einigung bzw. ein Weg zur Herbeiführung dessen besteht, sind die angefragten Möglichkeiten entsprechend beantwortet.

Viel Glück
Paragrafix

Geändert von Paragrafix (27.07.2009 um 14:22 Uhr).
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  #3  
Alt 28.07.2009, 10:24
Geplagte80 Geplagte80 ist offline
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Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 11
Geplagte80 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Volljähriges faules Kind rausschmeißen?

Vielen Dank, Paragrafix.
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