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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 05.08.2009, 16:15
Minna Minna ist offline
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Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 1
Minna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vollj. Kind / eigene Wohnung / Unterhaltsberechnung

Ich habe keine Beiträge zu folgender Frage gefunden:

Sohn X ist 18 Jahre alt, hat aus familiären Gründen 2 Jahre in einer Wohngruppe gelebt und soll nun selbstständig in einer eigenen Wohnung leben (Mit dem Jugendamt abgeklärt - also Ausnahmegenehmigung für U25-Jährige.) Mit dem Einkommen aus dem Zivildienst sind auch die anfallenden Kosten vorläufig gedeckt.

Was passiert, wenn nach dem Zivildienst kein Einkommen da ist, oder eine Ausbildungsvergütung nicht für die Kostendeckung reicht?

Wie hoch ist der Mindestbehalt eines Elternteils wenn die Eltern längst geschieden sind?

Wenn Elternteil Y einen Autokredit bereits seit einiger Zeit abzahlt - werden Schulden, bzw. Ratenzahlungen vom Einkommen abgezogen?

Wer ist überhaupt zuständig für die Ermittlung und ggf. Einziehung des Geldes?
Kann ein Antrag aus Hartz 4 oder ähnliches gestellt werden, und das Amt holt sich das Geld zurück?

Mfg
Minna
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  #2  
Alt 14.09.2009, 18:09
cherrykiss88 cherrykiss88 ist offline
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Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 3
cherrykiss88 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vollj. Kind / eigene Wohnung / Unterhaltsberechnung

Ein Antrag auf hartz 4 kann gestellt werden, da sohn x schon über einem jahr nicht mehr zu hause wohnt, allerdings könnte ein einkommensbescheid von beiden elternteilen gefordert werden und dann wird berechnet ob die eltern zusätzlich zum hartz 4 unterstützen müssen (also hartz4 wird angerechnet und es wird nur die differenz gezahlt) oder komplett unterstützen müssen, schulden etc werden nicht berücksichtigt es sei denn hauskredite (nach meinem wissensstand)
viel glück
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  #3  
Alt 20.09.2009, 19:46
oohpss oohpss ist offline
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Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 2
oohpss befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vollj. Kind / eigene Wohnung / Unterhaltsberechnung

Zitat:
Zitat von Minna Beitrag anzeigen
... Sohn X ist 18 Jahre alt ... nun ... in einer eigenen Wohnung leben ... eine Ausbildungsvergütung nicht für die Kostendeckung reicht?
Grundsätzlich besteht ein Unterhaltsanspruch bis zum Ende der ersten Ausbildung. Nach meinen Informationen ist der Bedarf 640 Euro für nicht priviligierte Kinder (leben in eigener Wohnung + sind über 18).
Davon wird zunächst das Kindergeld abgezogen.
Vom rest wird die Ausbildungsvergütung abgezogen. Die Ausbildungsvergütung wird aber vorher noch um 80 euro reduziert.
Zitat:
Wie hoch ist der Mindestbehalt eines Elternteils
Das sind gegenüber dem nicht privilegierten Kind 1100 Euro, völlig unabhängig davon wann die Scheidung erfolgte, den das Kind hat ja keinen Einfluss auf den Scheidungstermin.
Zitat:
Wenn Elternteil Y einen Autokredit bereits seit einiger Zeit abzahlt - werden Schulden, bzw. Ratenzahlungen vom Einkommen abgezogen?
Nur insofern, als sie berugsbedingt sind. Wenn isch jemand einen Ferrari (oder was auch immer) zum Privatvergnügen auf Kredit kauft, mindert das nicht sein anrechenbares Einkommen. Pro Kilometer Fahrtstreke vor/zur Arbeit kann 0,30 Euro für Kosten/Finanzierung angesetzt werden.
Zitat:
Wer ist überhaupt zuständig für die Ermittlung und ggf. Einziehung des Geldes?
Der der Unterhalt haben möchte. Der Volljährige ist also für sich selbst zuständig.
Zitat:
Kann ein Antrag aus Hartz 4 oder ähnliches gestellt werden, und das Amt holt sich das Geld zurück?
Wenn eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, werden in der Regel nicht auch noch Leistungen nach Hartz 4 bezogen werden können.

Grüße
oohpss
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