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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 06.08.2010, 09:59
Tailor Tailor ist offline
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Beiträge: 2
Tailor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vogellärm im Reihen-Garten

Wellensittiche im Garten

Moin,
in einer Reihenaussiedlung in NRW hat Nachbar A ein Reihenendhaus. In seinem Garten hat dieser eine offene Vogelvoliere aufgestellt, in der bis zu 12 Wellensittiche gehalten werden. (Im Frühjahr zur Brutzeit wird hier zusätzlich der Nachwuchs aufgezogen).

Von dieser Voliere geht nun regelmäßig der allseits bekannte Lärm der Wellensittiche aus - von Sonnenaufgang (im Sommer ab 05:30 Uhr) bis Sonnenuntergang (je nach Jahreszeit 21:00 bis 22:00 Uhr).

Der direkte Nachbar B hat nun schon mehrfach versucht über ein Gespräch zumindest die Ruhezeiten einzufordern, doch Nachbar A hat auf sein Recht am eigenen Garten gepocht.

Frage:
1. Ist es grundsätzlich erlaubt, Volieren in einem engbebauten Reihenhausgebiet aufzustellen?

2. Muss Nachbar B über ein Lärmprotokoll nachweisen, dass der Vogellärm störend ist, oder wird dies schon auf Grund der Lärmquelle als gegeben angesehen?

3. Welches Amt ist für eine Abhilfe zuständig?

Herzlichen Dank für Hilfen!
Cia
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  #2  
Alt 06.08.2010, 10:54
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Vogellärm im Reihen-Garten

Man kann sich mit dem Nachbarn einigen, dass die Vögel nur zu bestimmter Zeit sich außerhalb des Hauses aufhalten.

Beim Bauamt kann angefragt werden.
Das Wohngebiet kann nach der Baunutzungsverordnung eine Rolle spielen.
Die Aufzucht könnte gewerblich sein und kann deshalb dort nicht ausgeführt werden.
Muss die Vogelvoliere baurechtlich genehmigt werden.
Hat die Vogelvoliere Gebäude ähnlichen aussehen, wäre es baugenehmigungspflichtig.
Sind keine Abstandsgrenzen einzuhalten, dann müsste sie als Nebengebäude eingestuft werden.
Wird die Grundflächenzahl (GRZ) überbaut.

Mit einer Anzeige wird das Umweltamt tätig werden.

Ein Lärmprotokoll ist nicht erforderlich. Man kennt die Zeiten, wann ein Vogel anfängt und aufhört zu zwitschern.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 06.08.2010, 12:13
Tailor Tailor ist offline
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Registriert seit: 06.08.2010
Beiträge: 2
Tailor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vogellärm im Reihen-Garten

Danke für die schnelle Antwort.

Eine Einigung scheint nicht möglich.
Gewerblich ist die Vogelhaltung nicht.
Die Voliere ist wohl baugenehmigungsfrei (3x1,5x2), aber sie ist eben zu allen Seiten offen und kann nicht ins Haus verbracht werden.

Das Bauamt wird bzgl. der Baunutzungsordnung vielleicht weiterhelfen.

Nochmals Dank.
Cia
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  #4  
Alt 06.08.2010, 14:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Vogellärm im Reihen-Garten

Das Bauamt ist ein Weg, Die Bauaufsichtsbehörde kann nach der Bauordnung die Beseitigung von baulichen Anlagen anordnen, wenn sie dem öffentlichen Baurecht widersprechen.

Vorrangig wäre doch der Lärm der von der Voliere ausgeht. Hierfür ist das Umweltamt zuständig und wird eine Begutachtung, evtl. Messungen vornehmen.

Ob die Voliere ins Haus getragen werden kann, ist egal. Dann muss er die Vögel anders transportieren oder einen Flugkorridor bauen.

Wenn es sich um eine wesentliche Beeinträchtigung handelt gilt § 906 Abs. 1 BGB.
Dann kann entsprechen BGB § 1004 Unterlassungsanspruch bestehen.


Hier wurde auch eine Stellungnahme abgegeben.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Voge...-__f25684.html


Hier sind einige Urteile angezogen:
http://www.vogelforen.de/showthread....srecht-etc.-!&
Vögel in der Gartenvoliere!
Eingeschränktes Schreien !
Die Phonzahl ist nicht maßgebend!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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vogellärm


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