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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 23.01.2012, 15:16
TaLala TaLala ist offline
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Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 2
TaLala befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Videoüberwachung ins Wohnzimmer

Hallo zusammen,
ich kenne in Ba-Wü folgenden Fall:

A überwacht seine Hofeinfahrt mit einer Videokamera. Sein Nachbar B befürchtet, dass A mit der Kamara auch in Bs Wohnzimmer Einsicht haben könnte. Es steht nicht fest, ob Datenspeicherung stattfindet, A gibt darüber keine Auskunft, es könnte auch nur ein Monitor vorhanden sein.
B hat keine Rollläden und möchte sich auch nicht nötigen lassen die Vorhänge ständig geschlossen zu halten, nur um sich nicht ständig beobachtet zu fühlen und damit die Privatsphäre zu erhalten.

Darf A seine Kamera trotz Privatgrundstück überhaupt so installieren, dass er Einsicht in fremde Wohnzimmer hat?

Danke für Antworten,
Talala
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  #2  
Alt 23.01.2012, 15:43
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: Videoüberwachung ins Wohnzimmer

Zitat:
Zitat von TaLala
Darf A seine Kamera trotz Privatgrundstück überhaupt so installieren, dass er Einsicht in fremde Wohnzimmer hat?
Nein
An der Grundstücksgrenze ist Schluss

Unwichtig ist, ob Datenspeicherung vorgenommen wird und ob es sich um eine Attrappe handelt.

http://www.jung-rechtsanwalt.de/zivi...n-von-kameras/

Mal googlen unter
Videokamera Attrappe Nachbar
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 23.01.2012, 16:23
TaLala TaLala ist offline
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Beiträge: 2
TaLala befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Videoüberwachung ins Wohnzimmer

Nun weiß ich aber, dass A jede Auskunft verweigert. Wie kann B nun aber prüfen, ob sein Grundstück und v.a. das Wohnzimmer überhaupt auf den Aufnahmen zu sehen sind?
Die Kamera steht außen auf dem Fenstersims, wird jeden moren dort erneut aufgestellt und kann jederzeit in der Position verändert werden.

Grüße,
Talala
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  #4  
Alt 23.01.2012, 16:54
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Videoüberwachung ins Wohnzimmer

Eine mögliche Überwachung kann ins Leere führen. Beweise benötigt man!
Ich habe das Gericht überzeugen können, dass die Kamera aufs Nachbargrundstück gerichtet war.
Ich habe von der Videokamera, die mein Nachbar installiert hat, Fotos gemacht. Hiermit konnte die Sichtachse des Kamera bestimmt werden.
Das Gericht war hiermit überzeugt.
Wie sich bei der Gerichtsverhandlung herausstellte, war es eine Attrappe. Auch diese musste anders eingestellt werden.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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Stichworte
datenschutz, nachbar, privatsphäre, videoüberwachung


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