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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 02.12.2010, 00:19
martinmiller martinmiller ist offline
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martinmiller befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Verzwickte Situation in WG und Zwischenmieter

A und B haben eine WG. A entscheidet sich für 6 Monate ins Ausland zu fahren. A gibt Annonce auf, sein Zimmer für diesen Zeitraum zwischenzuvermieten.
Hier kommt C ins Spiel. C ist verzweifelt und findet keine Wohnung. C entschließt sich das Zimmer von A zu mieten bis etwas besseres gefunden wird. Es wird kein Mietvertrag unterschrieben und auch nichts mündlich abgemacht (da A davon ausgeht, dass C volle 6 Monate das Zimmer mietet, da es so in der Annonce stand), es werden lediglich die Schlüssel übergeben und das Konto auf welches das Geld überwiesen werden soll.
C findet nun nach 3 Monaten eine passende Wohnung. Kann C einfach so ausziehen? Muss er eine Kündigung schreiben, wenn ja, gibt es eine Kündigungsfrist?
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  #2  
Alt 02.12.2010, 10:08
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Verzwickte Situation in WG und Zwischenmieter

Wer ist Mieter der Wohnung A und B oder nur einer?

Zitat:
Zitat von martinmiller
C entschließt sich das Zimmer von A zu mieten bis etwas besseres gefunden wird.
Hier geht doch die Mietzeit hervor, bis er etwas gefunden hat.

Wenn dies nicht greift, dann kommt es darauf an, ob es möbliert oder unmöbliert vermietet worden ist.

Bewohnt eine Einzelperson ein „möbliertes Zimmer“, kann ohne Angabe von Gründen bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden.

Ist das Zimmer unmöbliert, dann gilt die 3 Monats- Kündigungsfrist entsprechend BGB.

Wenn C auszieht, dann muss A die Miete aufbringen! Er hat nicht gekündigt!

Kündigungen müssen entsprechend BGB immer schriftlich erfolgen.


Der Eigentümer der Wohnung muss von der Untervermietung informiert werden.
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  #3  
Alt 02.12.2010, 11:10
martinmiller martinmiller ist offline
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AW: Verzwickte Situation in WG und Zwischenmieter

Erstmal Danke für die Antwort

Man weiß nicht genau wer Mieter ist, man vermutet A + B, es kann aber auch sein dass es nur einer von beiden ist.

Das Zimmer ist voll möbliert.
C hat niemanden, über sein Vorhaben, vorher ausziehen zu wollen sobald er etwas besseres gefunden hat beim Einzug in das Zimmer informiert, da er sonst wahrscheinlich das Zimmer nicht bekommen hätte.

Kann C jetzt wie du sagst, einfach zum 15. des Monats kündigen (schriftilich, bei wem aber? A ist ja im Ausland?). Ist dies abhängig davon ob A+B Mieter sind oder nur einer?
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  #4  
Alt 02.12.2010, 14:06
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Schriftlich kann C bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen.
Mit wem hat C mündlich einen Mietvertrag geschlossen, bei dem muss er auch kündigen.
A hat eine Adresse, die wahrscheinlich diese Wohnung ist. Dann geht die Kündigung dorthin. Wenn er keinen Nachsendeantrag hat, dann bleibt die Post eben liegen!
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  #5  
Alt 02.12.2010, 15:18
martinmiller martinmiller ist offline
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AW: Verzwickte Situation in WG und Zwischenmieter

C hat mit niemanden einen richtigen Mietvertrag, weder schriftlich noch mündlich. EVENTUELL wurde von B vor dem Einzug erwähnt, dass C das Zimmer bis zum Ende der 6 Monate beziehen soll, C kann sich daran aber nicht erinnern.

Was A betrifft hat C diesen noch nie gesehen, Kontakt mit ihm erfolgte lediglich per Mail. In diesen Mails wurde gesagt dass C das Zimmer bis zum Ende der 6 Monate beziehen soll, aber es wurde nie etwas unterschrieben oder mündlich besprochen.

Kann C jetzt einfach die schriftliche Kündigung an A schicken (Gibt es vielleicht einen Artikel BGB der diesen Sachverhalt bestätigt?)

Vielen Dank im voraus schon mal.
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  #6  
Alt 02.12.2010, 15:56
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AW: Verzwickte Situation in WG und Zwischenmieter

Zitat:
Zitat von martinmiller
A gibt Annonce auf, sein Zimmer für diesen Zeitraum zwischenzuvermieten.
Zitat:
Zitat von martinmiller
C entschließt sich das Zimmer von A zu mieten
Zitat:
Zitat von martinmiller
es werden lediglich die Schlüssel übergeben und das Konto auf welches das Geld überwiesen werden soll.
Mietverträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden. Es ist doch eindeutig gemietet.
Warum will C nicht, wie beschrieben, kündigen?
BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
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  #7  
Alt 04.12.2010, 21:51
martinmiller martinmiller ist offline
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AW: Verzwickte Situation in WG und Zwischenmieter

Vielen Dank!

noch eine Frage hätte ich, muss C nun eine Kündigung an A schreiben oder an den Vermieter der Wohnung oder an beide?

Was ist wenn C den Hauptwohnsitz von A nicht kennt?
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  #8  
Alt 05.12.2010, 11:30
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AW: Verzwickte Situation in WG und Zwischenmieter

Vertragspartner ist der, der das Zimmer vermietet hat!
Aus dem geschriebenen kann entnommen werden, dass es A ist.
Die Adresse ist dann dort wo C jetzt in A seinem Zimmer wohnt.
A will ja nach 6 Monaten dort wieder wohnen!
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Stichworte
kündigung, kündigungsfrist, wohngemeinschaft, zwischenmiete


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