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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Verzicht auf Unterhalt und dann Hartz VI
Hallo!
Eine Mutter mit 2 Kindern verzichtet im Scheidungsverfahren auf ihren persönlichen Unterhalt für immer (notariell). Besondere Umstände bringen sie dennoch in Hartz VI. Kann trotz Unterhaltsverzicht der Noch-Ehemann zur Unterhaltszahlung für seine Noch-Ehefrau herangezogen werden ? Greift das Hartz VI Gesetz trotz Unterhaltsverzicht? Vielen Dank für die Mühe. |
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#2
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AW: Verzicht auf Unterhalt und dann Hartz VI
Hallo,
nachdem die Mutter mit 2 Kindern im Scheidungsverfahren auf ihren persönlichen Unterhalt notariell für immer verzichtet hat, dürfte eine Heranziehung des Noch-Ehemannes nicht einfach, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich sein. Ungeachtet dessen kann die Mutter natürlich grundsätzlich Ansprüche geltend machen. In diesem Fall wäre allerdings vieles zu beachten, weshalb die Beiziehung eines erfahrenen Fachanwalts für Familienrecht in Erwägung gezogen werden sollte. Freundliche Grüsse Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt ) |