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#1
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Verwirrung bei Selbstbehalt - nachtrag
Hab eben im Netz gelesen, dass der Selbstbehalt bei Elternunterhalt 1400 EUR plus 50% von der Differenz zum Netto ist. Also bei 1800 Netto wäre der Selbstbehalt 1600 EUR. Wo ich jetzt aber total verwirrt bin ist die Frage: Muss ich nun davon Miete, Kreditraten (Auto, Wohnung, ...), Versicherung, Telefon, Sprit, usw bezahlen oder ist das das Geld was ich noch haben darf nachdem alle ich alle diese Dinge bezahlt hab?!
Grüße Pebbles |
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#2
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AW: Verwirrung bei Selbstbehalt - nachtrag
Elternunterhalt - Unterhaltsberechnung an einem Beispiel:
------------------------------------------------------------------------ * Alleinstehende haben einen Selbstbehalt von 1.250 € (einschließlich 440 € Warmmiete) * Verheiratete haben Selbstbehalt von 2.200 € (1.250 € Unterhaltspflichtiger [inkl. 440 € Warmmiete] und 950 € Ehegatte [inkl. 330 € Warmmiete]) zzgl. weitere Freibeträge für Kinder Zur Unterhaltsberechnung wird das sog. „bereinigte Nettoeinkommen“ herangezogen. Von dem jeweiligen Nettoeinkommen werden die bestehenden Belastungen abgezogen. Als Belastungen können z.B. folgende Aufwendungen herangezogen werden: private Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen, berufliche Fahrtkosten, krankheitsbedingte Aufwendungen, unter Umständen Kreditkosten, Pflegeversicherung, Werbungskosten etc. Übersteigt das bereinigte Nettoeinkommen, den Selbstbehalt, so wird von diesem Überschuss in der Regel 50 % zum Unterhalt des Pflegebedürftigen herangezogen. ------------------------------------------------------------------------ Beispielrechnung für Alleinstehenden: 2.000 € Nettoeinkommen - 300 € Belastungen = 1.700 € bereinigtes Nettoeinkommen - 1.250 € Selbstbehalt = 450 € hier von 50 % als Elternunterhalt = 225 € zu zahlender Elternunterhalt ------------------------------------------------------------------------ |
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#3
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AW: Verwirrung bei Selbstbehalt - nachtrag FALSCH!!
Hallo Zusammen,
das gegebene Beispiel ist leider falsch. Diese Art zu rechnen spiegelt die Berechnungsweise der Sozialämter wieder, deren Berchnungen zu 90% (!) falsch sind und immer zu ungunsten des Pflichtigen. Seit dem 01.07.2005 beträgt der Selbstbehalt 1.400 Euro und wie der Fragesteller schon richtig geschrieben hat, beträgt der Mindestselbstbehalt bei einem Einkommen von 1.800 Euro nämlich 1.600 Euro. [Admin: Bitte Forenregeln beachten. Hatte Ihnen diesbezueglich auch bereits eine Email geschickt, Absenderadresse joachim.muenchen [at] gmail.com) Geändert von admin (27.01.2006 um 14:23 Uhr). |
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