Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Alle anderen Rechtsfragen

Alle anderen Rechtsfragen Verkehrsunfall, Reisemängel, Hartz IV,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 04.12.2009, 19:29
hammurabi hammurabi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 1
hammurabi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Verwendung Instandhaltungsrücklagen

Hallo Zusammen,

wer kann mir bei dem Thema Instandhaltungsrücklagen weiterhelfen. Wir benötigen in allen Wohungen neue Zähler (ca. 400€). wir würden diese gerne von den Rücklagen bezahlen, jedoch wollen zwei Parteien darauf beharren, dass die Rücklagen nicht für solche Zwecke verwendet werden dürfen.

Stimmt das so? Oder dürfen die Rücklagen bei Einigung auch dafür verwendet werden um Wasser-/Strom-/Heizung-zähler in den einzelnen Wohnungen auszutauschen oder ist das die Plicht jedes einzelnen Eigentümers?

Danke für die Tipps.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.12.2009, 10:52
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Verwendung Instandhaltungsrücklagen

Gemeinschaftseigentum, siehe:
http://www.ista.de/ista_infothek/rec...ash=d0a69e1fab

Die Instandhaltungsrücklagen sind reine Vorsorgeleistungen und dürfen bei ordnungsgemäßer Verwaltung nicht für laufende Kosten verwendet werden.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1