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Themen-Optionen |
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#1
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Verwendung Instandhaltungsrücklagen
Hallo Zusammen,
wer kann mir bei dem Thema Instandhaltungsrücklagen weiterhelfen. Wir benötigen in allen Wohungen neue Zähler (ca. 400€). wir würden diese gerne von den Rücklagen bezahlen, jedoch wollen zwei Parteien darauf beharren, dass die Rücklagen nicht für solche Zwecke verwendet werden dürfen. Stimmt das so? Oder dürfen die Rücklagen bei Einigung auch dafür verwendet werden um Wasser-/Strom-/Heizung-zähler in den einzelnen Wohnungen auszutauschen oder ist das die Plicht jedes einzelnen Eigentümers? Danke für die Tipps. |
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#2
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AW: Verwendung Instandhaltungsrücklagen
Gemeinschaftseigentum, siehe:
http://www.ista.de/ista_infothek/rec...ash=d0a69e1fab Die Instandhaltungsrücklagen sind reine Vorsorgeleistungen und dürfen bei ordnungsgemäßer Verwaltung nicht für laufende Kosten verwendet werden. |