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#1
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Person wurde auf der Straße angesprochen, ob sie nicht 8 Zeitschriften umsonst haben wollen würde, der Mann erklärte, dass die Personen die Zeitschriften umsonst erhielte, weil die Firma ihre Lieferanten(die angeblich junge Personen aus sozial schwachen Familien seien) auf ihre Zuverlässigkeit prüfen wollte.
Person fragte mehrmals nach, ob irgendwelche Kosten auf sie zukommen würde, sie nach den 8 Ausgaben ein Abo oder etwas ähnliches übernehmen müsse, wobei der Mann jedesmal erklärte, dass keine Kosten auf sie zukommen würden. Person unterschrieb den Zettel (leider) ohne genau hinzusehen udn das kleingedruckte zu lesen. Erst nach einen Monat(!!!) bekam sie eine Bestätigung, bei der plötzlich von einem Abo für ein Jahr gesprochen wurde und die Person noch für 45 ausgaben à 1,75 zahlen müsse. Person schrieb deswegen einen Widerruf an die Firma, der jedoch ablehnt wurde, weil sie zwei wöchige Widerrufszweit bereits abgelaufen war, der Brief mit den Kostenangaben kam ja viel zu spät gekommen. In einem Internetforum hat die besagte Person viel über diese Firma und ihre Abzocke gelesen und herausgefunden, dass eventuell schon die Widerrufserklärung nichtig ist, weil sie nicht folgendes beinhaltet: BGB §312 Absatz 2 (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312.html) "Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinweisen." stimmt das? Kann man mit der unvollständigen Widerrufsbelehrung den Vertrag dennoch auflösen/widerrufen? gibt es eine andere Möglichkeit den Vertrag aufzulösen/zu widerrufen? Immerhin kam er unter Angaben falscher Tatsachen zustande... Bitte dringendst um Hilfe! Danke |
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#2
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AW: Vertrag aufgezwungen
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat hierzu einen Artikel veröffentlich.
http://www.vzb.de/UNIQ125024998103878/link9648A.html Wenn Sie nicht weiterkommen, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, die wird prüfen! |
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