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#1
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Hallo zusammen,
wenn Familie A für ihre Einkommensteuererklärung eine Frist bis zum 31.10.2008 gesetzt bekommt und erst am 28.11.2008 abgegeben hat, ist dann ein Verspätungszuschlag nach §152 AO von 1.200€ angemessen? Wäre ein Einspruch erfolgsversprechend? Vielen Dank für die Hilfe und Tips |
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#2
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AW: Verspätungszuschlag Einkommensteuer
hi,
also wegen ein paar Tage Überschreitung, völlig unrealistisch, dass das so ist. Oder, um welches Jahr der Steuererklärung ging es denn überhaupt? liebe grüsse lara |
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| Stichworte |
| einkommensteuer, verspätungszuschlag |
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