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#1
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Versorgungsfreibetrag bei Betriebsrenten-Einmalzahlung?
Guten Tag!
Ein Arbeitnehmer hat aufgrund von Erwerbsunfähigkeit Anspruch auf die Auszahlung seiner Betriebsrente. Wegen der geringen Höhe wird diese nicht monatlich bis zum Lebensende gezahlt, sondern als Einmalzahlung. Die Fünftelregelung kommt zur Anwendung. Da die Lohnsteuerbescheinigung in mehreren Punkten falsch ausgefüllt, aber nicht mehr korrigierbar ist, und außerdem 3 verschiedene Varianten zu den Zeilen 27-29 vorliegen, stellt sich die Frage, wie verlässlich diese Angaben in Zeile 27 - 29 sind: Zeile 27: (Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag - zu 8.): Was müsste bei der gegebenen Situation hier in Zeile 27 stehen? In Zeile 8 steht nichts, und es gab auch keine Einnahmen, die in Zeile 8 stehen sollten, - also hier auch nichts? Zeile 28: (Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns): z.B. 2008, wenn die Einmalzahlung in 2008 erfolgte? Zeile 29: Bei unterjähriger Zahlung: Erster und letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden: Hier könnte der betreffende Monat stehen, in dem die Einmalzahlung erfolgte, wodurch sich der Versorgungsfreibetrag nebst Zuschlag auf ein Zwölftel des vollen Versorgungsfreibetrags reduziert, ODER hier könnte garnichts stehen, da es sich ja nicht um eine monatliche Zahlweise handelt und der Begriff "unterjährig" deshalb nicht greift? Und abschließend die allgemeine Frage: Wie berechnet man den Versorgungsfreibetrag, der bei Beginn der Versorgungsanwartschaft in 2008 max. 2.640 Euro zzgl. 792 Euro Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag beträgt, in diesem Fall der Einmalzahlung einer Betriebsrente richtig? Vielen Dank, Steuerfrau |