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Veröffentlichung von Name und Adresse
Hallo zusammen,
inwieweit ist es erlaubt, Namen mit Adressen in Printmedien oder im Internet zu veröffentlichen? Angenommen, es wurde bei einer kirchlichen Trauung die Bitte ausgesprochen, nicht im Kirchenblatt oder sonstwie erwähnt zu werden. Da der Wohnsitz in einer anderen Gemeinde ist als dort, wo die Trauung stattfand ist nun aufgefallen, dass sich die Heimatgemeinde (aus Unwissenheit oder wie auch immer) sich nicht an die Nichtveröffentlichung gehalten hat. Das Erscheinen mit vollem Namen und Adresse im Kirchenblatt wäre nicht so schlimm, da dies nur von regionalem Interresse bzw. vergänglich wäre. Schlimmer wäre die Tatsache, dass dieses Kirchenblatt im www zufinden wäre und jeder nun mit Name die Adresse googeln könnte. Das Ehepaar hat keinen Telefonbucheintrag oder ähnliches, da es seine Ruhe haben möchte. Alles rein hypothetisch natürlich! Danke, schönen Tag noch, Sky-Rob |