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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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#1
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Hallo!
Hoffe, das passt hier rein: Wird der Teil an VL, den der Arbeitnehmer selbst bezahlt, vom Gehalt abgezogen? Immerhin wird doch schon der Gesamtbetrag vom Nettogehalt überwiesen, oder irre ich mich? |
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#2
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AW: Vermögenswirksame Leistungen
Beim VWL verhält es sich so: Sie geben dem AG den Vertrag der alle Daten zum Überweisen enthält. Dann bekommen Sie, wenn es eine betriebliche Vereinbarung gibt den AG-Anteil auf den Lohn drauf (netto) und der Gesamtbetrag wird zum Schluss vom Gehalt (netto) abgezogen. Also zahlen Sie einmal und nicht öffter Ihre 26 oder 42 Euro in den aktuellen Vertrag ein.
Aber Vorsicht wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, dann müssen Sie das Lohnbüro rechtzeitg über die Änderung informieren, dann kann es natürlich sein, dass es da zu Schwierigkeiten kommt. |
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#3
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AW: Vermögenswirksame Leistungen
Zitat:
meines wissens dürfen die AG-Anteile nicht Netto ausgezahlt werden. Der AG-Antei ist doch Steuer und SV-Pflichtig -oder!? |
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#4
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AW: Vermögenswirksame Leistungen
Die VWL-Anteile vom AG waren noch nie Steuer- und SV-pflichtig. Der Betrag erscheint nur im oberen Bereich der Lohnabrechnung, wird aber 1:1 an den AN weitergegeben. Das war schon immer so. Mal auf der Lohnabrechnung nachrechnen.
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