Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Mietrecht

Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #11  
Alt 21.06.2007, 20:44
domi02 domi02 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 6
domi02 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vermieter verbietet Errichtung von Sichtschutz auf Terrasse

Hallo Wahrsager,

naja, ganz so schlimm wäre es dann doch nicht, da kein Prozess stattfände. Bislang würde sich alles auf schriftliche Korrespondenz zwischen Mieter und Vermieter beschränken. Ein Prozess wäre in diesem Fall nicht anhängig und ich kann mir auch nicht vorstellen, welches Gericht sich der Sache annehmen würde, wenn der Mieter das Wiederanbringen des Rankgitters für den Fall des Auszugs selbst offerriert. Von der logischen Argumentation wäre dies weit entfernt, da hier, außer dem ästethischem Empfinden des Vermieters, nichts und niemand tangiert wäre. Weiterhin könnte der Mieter nachweisen, dass das Rankgitter alt und verschlissen gewesen wäre und ein Austausch der Notwendigkeit bedürft hätte.
Es wäre auch nach wie vor nicht geklärt, ob es sich um eine grundsätzlich genehmigungspflichtige bauliche Maßnahme handeln würde. Eine Einbauküche, eine Zwischendecke, eine Heizungsverkleidung und auch ein Wasserhahn, stellen einen weitaus höheren baulichen Aufwand dar und sind auch nicht genehmigungspflichtig.
Sofern bei Übergabe der Mietsache der Ursprungszustand gleich wäre, ginge ich von einer positiven Rechtssprechung aus.

Viele Grüße

Domi02
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 21.06.2007, 22:56
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Vermieter verbietet Errichtung von Sichtschutz auf Terrasse

Der VM hat sich doch festgelegt! Wenn das Rankgitter verschlissen ist, wird der VM aufgefordert ein neues zu setzen. Es ist sein Eigentum und mitgemietet. Es muss keine genehmigungspflichtige Baulichkeit sein, ist auch uninteressant. Der Vermieter wünscht nicht anderes! Einen Wasserhahn dürfen Sie nicht ohne Zustimmung des VM setzen.
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 23.06.2007, 10:28
domi02 domi02 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 6
domi02 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pfeil AW: Vermieter verbietet Errichtung von Sichtschutz auf Terrasse

Hallo Wahrsager,

es mag sein, dass ein Vermieter tatsächlich auf Fordern eines Mieters verschlissene Installationen austauschen muss. Dies beläuft sich aber in der Regel auf die Dinge, die unterhalb des mietvertraglichen Selbstkostenbehalts liegen. In diesem Fall wäre er bei 75 €. Da ein Wasserhahn nur in extremen Fällen über 75 € kostet, müsste der Mieter den Austausch selbst vornehmen. Sofern der Austausch der Sache in gleicher Art und Beschaffenheit liegt, hat der VM hier wenig Einfluss. In Anbetracht der Tatsache das ein Mieter das Mietobjekt mit Vertrag in Besitz nimmt und zur alleinigen Verfügung bzw. Nutzung überlassen bekommt, hat ein Vermieter was die Nutzung angeht nur geringen Einfluss. Soll heißen, wenn ein Mieter die Mietsache über deren Zweck hinaus nutzt. Theoretisch könnte ein Mieter die Fensterrahmen innerhalb der Mietsache blau schwarz gepunktet anpinseln, wenn er die Sache wieder ursprünglich übergibt, hat der Vermieter keine rechtlichen Möglichkeiten. Bezug nehmend auf den Sichtschutz, der als Austausch für ein Rankgitter, welches letztendlich dem gleichen Zweck dienen würde, dort angebracht würde, gehe ich von keiner Veränderten Nutzung aus. Im Gegenteil, würde eine Aufwertung der Mietsache auf Kosten des Mieters stattfinden. Dies müsste der VM nach Übergabe nicht hinnehmen, daher wäre ein Rückbau bei Auszug auch unerlässlich.
Wie ich finde, aber schön blöd. Tststs, freies Land, freie Meinung.

In diesem Fall würde ein Anwalt alles Weitere übernehmen. Die rechtlichen Kenntnisse des Mieters finden hier ihr Ende.

Viele Grüße

mal sehen wie die Geschichte weitergeht.
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 23.06.2007, 11:27
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Vermieter verbietet Errichtung von Sichtschutz auf Terrasse

Vergleichen kann man viel! Auch einen Wasserhahn mit einem Rankgitter! Toller Vergleich.
Die Kleinreparaturklausel bezogen auf das Rankgitter und der Vergleich Sichtschutz und Rankgitter ist hier fehl am Platz.
Die Kleinreparaturklausel bezieht sich nur auf die Teile, die der "täglichen" Nutzung Zugriff des Mieters unterworfen sind. Diese Sachen müssen expliziert im Vertag benannt werden. Beim Wasserhahn sind es die Dichtungen, Bei einer Jalousie nur der Gurt und nicht die Lamellen selbst!
Für ein Rankgitter ist dies nicht zulässig. Es unterliegt nicht der täglichen Nutzung durch den Mieter. Ein Rankgitter ist eine Rankhilfe für eine Pflanze. Ein Sichtschutzelement ist ein Sichtschutz.

Der Vermieter möchte nicht, dass bauliche Änderungen durchgeführt werden. und damit wie Altbundeskanzler Schröder immer sagte, Basta.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
wiederherstellung meiner Terrasse Torti Nachbarschaftsrecht 1 12.05.2007 10:03
Sichtschutz go4java Nachbarschaftsrecht 1 10.04.2007 22:59
Vermieter beauftragt Elektrofirma für´s fliesenlegen! FallingStar Mietrecht 1 29.03.2007 07:21
Sichtschutz sanne Nachbarschaftsrecht 4 06.05.2006 12:40
Rauchen auf Terrasse Unregistriert Nachbarschaftsrecht 1 04.10.2005 15:21


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1