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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#11
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AW: Vermieter verbietet Errichtung von Sichtschutz auf Terrasse
Hallo Wahrsager,
naja, ganz so schlimm wäre es dann doch nicht, da kein Prozess stattfände. Bislang würde sich alles auf schriftliche Korrespondenz zwischen Mieter und Vermieter beschränken. Ein Prozess wäre in diesem Fall nicht anhängig und ich kann mir auch nicht vorstellen, welches Gericht sich der Sache annehmen würde, wenn der Mieter das Wiederanbringen des Rankgitters für den Fall des Auszugs selbst offerriert. Von der logischen Argumentation wäre dies weit entfernt, da hier, außer dem ästethischem Empfinden des Vermieters, nichts und niemand tangiert wäre. Weiterhin könnte der Mieter nachweisen, dass das Rankgitter alt und verschlissen gewesen wäre und ein Austausch der Notwendigkeit bedürft hätte. Es wäre auch nach wie vor nicht geklärt, ob es sich um eine grundsätzlich genehmigungspflichtige bauliche Maßnahme handeln würde. Eine Einbauküche, eine Zwischendecke, eine Heizungsverkleidung und auch ein Wasserhahn, stellen einen weitaus höheren baulichen Aufwand dar und sind auch nicht genehmigungspflichtig. Sofern bei Übergabe der Mietsache der Ursprungszustand gleich wäre, ginge ich von einer positiven Rechtssprechung aus. Viele Grüße Domi02 |
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#12
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AW: Vermieter verbietet Errichtung von Sichtschutz auf Terrasse
Der VM hat sich doch festgelegt! Wenn das Rankgitter verschlissen ist, wird der VM aufgefordert ein neues zu setzen. Es ist sein Eigentum und mitgemietet. Es muss keine genehmigungspflichtige Baulichkeit sein, ist auch uninteressant. Der Vermieter wünscht nicht anderes! Einen Wasserhahn dürfen Sie nicht ohne Zustimmung des VM setzen.
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#13
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Hallo Wahrsager,
es mag sein, dass ein Vermieter tatsächlich auf Fordern eines Mieters verschlissene Installationen austauschen muss. Dies beläuft sich aber in der Regel auf die Dinge, die unterhalb des mietvertraglichen Selbstkostenbehalts liegen. In diesem Fall wäre er bei 75 €. Da ein Wasserhahn nur in extremen Fällen über 75 € kostet, müsste der Mieter den Austausch selbst vornehmen. Sofern der Austausch der Sache in gleicher Art und Beschaffenheit liegt, hat der VM hier wenig Einfluss. In Anbetracht der Tatsache das ein Mieter das Mietobjekt mit Vertrag in Besitz nimmt und zur alleinigen Verfügung bzw. Nutzung überlassen bekommt, hat ein Vermieter was die Nutzung angeht nur geringen Einfluss. Soll heißen, wenn ein Mieter die Mietsache über deren Zweck hinaus nutzt. Theoretisch könnte ein Mieter die Fensterrahmen innerhalb der Mietsache blau schwarz gepunktet anpinseln, wenn er die Sache wieder ursprünglich übergibt, hat der Vermieter keine rechtlichen Möglichkeiten. Bezug nehmend auf den Sichtschutz, der als Austausch für ein Rankgitter, welches letztendlich dem gleichen Zweck dienen würde, dort angebracht würde, gehe ich von keiner Veränderten Nutzung aus. Im Gegenteil, würde eine Aufwertung der Mietsache auf Kosten des Mieters stattfinden. Dies müsste der VM nach Übergabe nicht hinnehmen, daher wäre ein Rückbau bei Auszug auch unerlässlich. Wie ich finde, aber schön blöd. Tststs, freies Land, freie Meinung. In diesem Fall würde ein Anwalt alles Weitere übernehmen. Die rechtlichen Kenntnisse des Mieters finden hier ihr Ende. Viele Grüße mal sehen wie die Geschichte weitergeht. |
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#14
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AW: Vermieter verbietet Errichtung von Sichtschutz auf Terrasse
Vergleichen kann man viel! Auch einen Wasserhahn mit einem Rankgitter! Toller Vergleich.
Die Kleinreparaturklausel bezogen auf das Rankgitter und der Vergleich Sichtschutz und Rankgitter ist hier fehl am Platz. Die Kleinreparaturklausel bezieht sich nur auf die Teile, die der "täglichen" Nutzung Zugriff des Mieters unterworfen sind. Diese Sachen müssen expliziert im Vertag benannt werden. Beim Wasserhahn sind es die Dichtungen, Bei einer Jalousie nur der Gurt und nicht die Lamellen selbst! Für ein Rankgitter ist dies nicht zulässig. Es unterliegt nicht der täglichen Nutzung durch den Mieter. Ein Rankgitter ist eine Rankhilfe für eine Pflanze. Ein Sichtschutzelement ist ein Sichtschutz. Der Vermieter möchte nicht, dass bauliche Änderungen durchgeführt werden. und damit wie Altbundeskanzler Schröder immer sagte, Basta. |
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