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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 14.02.2009, 14:31
John FR John FR ist offline
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John FR befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vermieter unzufrieden mit Anstrich bei Wohnungsübernahme

Hallo !

Ich bin aus meiner Einzimmerwohnung nach gut 12 Jahren ausgezogen. Im Dezember kündigte ich schriftlich und mündlich. Am 23. Januar trafen der Vermieter (er und seine Schwester sind Eigentümer, eine Erbengemeinschaft) und ich uns in der Wohnung und einigten uns auf den 15. Februar als Wohnungsübernahmetermin, bis dahin sollen Wände und Türen gestrichen sein, das Bad und die Fenster geputzt. Den Fussboden und die Spüle wolle er herausreissen, da zu alt.

Ich muß zugeben, ich rauche noch. Und entsprechend sind die Tapeten etwas vergilbt. Einen Arbeitskollegen mit Erfahrung beauftragte ich mit den Malerarbeiten. Wir kauften die teuerste Farbe im Baumarkt, in 5 Tagen strich der Kollege insgesammt 3 mal Wohnzimmer, Küche und Bad, sowie 2 Türen und 3 Türrahmen. Das Ergebnis sah für mich 'ausreichend' aus. Nur ein Fleck im Wohnzimmer, der erwiesenermassen vom feuchten Kamin auf dem Dachboden stammt, ließ sich nicht deckend überstreichen.

Für heute war 'Mietübernahme' vereinbart mit beiden Vermietern. Beide sind nicht zufrieden mit dem Anstrich, tatsächlich lassen sich Mängel erkennen. Andererseits ist (mir) nicht deutlich erkennbar, ob dieses Anstreichfehler sind oder 'schlecht retuschierbare' Flecken, die aus der Wand selber kommen.

Nämlich jetzt Punkt 2: Die gesammte Außenwand zog Schimmel hoch. Das Badezimmer wird pünklich November mit schwarzem Flaum überzogen, schwarze Stellen bildeten sich ebenfalls im Wohnzimmer beidseitig des Fensters. Etwa im 2. oder 3. Mietjahr meldete ich es. Der Vermieter sagte mir erst, ich solle intensiver heizen und lüften, später gab er mir eine Chemikalie zur Bekämpfung, das wars. Allen weiteren Erwähnungen des immer wiederkehrenden Schimmels wich er aus. Ich selbst bin nicht der Typ, der 'Ärger machen will', also wischte ich das Ärgste weg und machte kein Tamtam, ich wollte lieber Frieden und genoß die gute Wohnlage.

Wir hatten jetzt also 'Mietübernahme', die Vermieter sagen, daß sie die Wohnung 'so' nicht annehmen können, sie wollen einen ihnen vertrauten Anstreicher kommen lassen zur Inspektion und deuteten an daß nochmal gestrichen wird. Wobei nicht gesagt wurde, wer zahlt. - Nun, ich selber hab jetzt fast 600 Euro für die Farbe und für die Zeitaufwendungen des Kollegen ausgegeben, bin mit den gesammten Umzugskosten ziemlich am Ende des Bezahlbaren angelangt. Bei dem Vermieter liegen noch 250 Euro Kaution und 100 Euro der vorerst überzahlten Februar-Miete. Ich möchte natürlich beides zurück.

Wie sieht hier die Rechtslage aus ? Was kann oder muß ich tun ? Ist es wirklich meine Pflicht, eine Wohnung total pico bello abzuliefern ? Wenn ich netterweise den jährlich zurückkehrenden schwarzen Schimmel hinnahm, sollte er doch auch jetzt ein Auge zudrücken und den letzten Schliff selber machen können, damit er dem Nachmieter wieder eine strahleweiße Wohnung anbieten kann, das wär meine Meinung. Aber was sagen die Experten ?
Danke.
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  #2  
Alt 15.02.2009, 13:01
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Vermieter unzufrieden mit Anstrich bei Wohnungsübernahme

Zuerst ist der Mietvertrag zu prüfen, ob Schönheitsreparaturen ausgeführt werden müssen, Fristenregelung.
Dann kam man sich selbst eine Fachmann holen, der auch ein „Freundschaftsgutachten“ abgibt.

Ob wegen der Schimmelbildung bzw. der Wasserflecken oder anderer Flecken für die der Mieter nicht verantwortlich ist, überhaupt Schönheitsreparaturen ausgeführt werden müssen, ich ebenso fraglich.

Sie sollten sich in Internet mal informieren. Hier ein Link:
http://www.casaservice-berlin.de/pdf...uren_Recht.pdf

Die Kaution kann der Vermieter noch zurückhalten, dies bis 6 Monate. Bis dahin hat er Zeit, Nebenkosten schätzungsweise zurückzubehalten. Den Rest, wenn keine Forderungen weiter bestehen, muss er auszahlen.
Zu berücksichtigen ist hier auch, dass das Kautionskonto Kündigungsfristen hat. Die Zinsen die aufgelaufen sind, gehören dem Mieter.

Inwieweit die 100 € Miete zurückverlangt werden können, muss näher geklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 3. des Monats eingegangen sein.
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  #3  
Alt 15.02.2009, 17:24
John FR John FR ist offline
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John FR befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vermieter unzufrieden mit Anstrich bei Wohnungsübernahme

Hallo !

Vielen Dank für Ihre Beantwortung.

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Zuerst ist der Mietvertrag zu prüfen, ob Schönheitsreparaturen ausgeführt werden müssen, Fristenregelung.
Dann kam man sich selbst eine Fachmann holen, der auch ein „Freundschaftsgutachten“ abgibt.
Im Einheitsmietvertrag 2873 von zweckform heißt es 'Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach dem vorstehenden Fristenplan noch fällig, hat der Mieter die nach dem Grad der Abnutzung erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen' ...

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Ob wegen der Schimmelbildung bzw. der Wasserflecken oder anderer Flecken für die der Mieter nicht verantwortlich ist, überhaupt Schönheitsreparaturen ausgeführt werden müssen, ich ebenso fraglich.

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  #4  
Alt 15.02.2009, 17:25
John FR John FR ist offline
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John FR befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vermieter unzufrieden mit Anstrich bei Wohnungsübernahme




Ja. Wer kann das fachlich begutachten ? Nochmal Danke für Ihre Arbeit hier.

Bester Gruß
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  #5  
Alt 15.02.2009, 18:24
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Vermieter unzufrieden mit Anstrich bei Wohnungsübernahme

Anscheinend beinhaltet der Mietvertrag eine Fristenlösung. Dies müsste genauer geprüft werden.

http://www.internetratgeber-recht.de...raturen/sa.htm

Dort weiter unter Punkt 4: Speziell: Klauseln hinsichtlich Anfangs-, laufender und Endrenovierung
Anfangs-, laufende und Endrenovierung bei Wohnraum.
Dort weiter unter Punkt 3 f.
Die Wohnung braucht nicht renoviert zu werden.

Auch bei Durchsicht der Bilder, wenn der Schimmel nicht durch den Mieter verursacht worden ist, sondern durch Baumangel, kann und müssen keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden.

Allerdings kann dies nicht genau festgestellt werden, weil geschrieben wird, dass einige Flecken während der Streicharbeiten entstanden sind. Dort tritt fast immer eine hohe Luftfeuchte auf, die dann kondensiert.
Der Fleck an der Decke (Bild 4) ist eindeutig Angelegenheit des Vermieters und deshalb muss nicht renoviert werden.
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