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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Vermieter hat gekündigt
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem. Seid 01.02.2010 wohnen eine Bakannte und ich in einem Haus. Direkt eingezogen bin ich nach Rücksprache mit dem Vermieter bereits im November 2010. Daher Mietvertrag gilt zwischen der Bekannten und mir erst ab 01.02.2010. Meine Bekannte wohnt seid Mai 2009 bereits in dem Wohnobjekt. Am 22 Juli 2010 haben wir nachdem wir mehrfach dem Vermieter gebeten hatten die Schäden im und um das Haus zu beseitigen eine Kündigung zum 21.09.2010 erhalten. Diese Kündigung beinhaltet erstens nur 2 Monate Kündigungsfrist und eine Begründung das er selbst den Wohnraum nutzen muss. Diese Kündigung haben wir dann entsprechend Widersprochen siehe folgenden Link: http://www.tut-wg.com/xxx_du.pdf Wir denken mal das wir dies richtig gemacht haben! Nun hat der Vermieter uns am 03.09.2010 eine weitere Kündigung zukommen lassen (keine Postsendung also ohne Rückschein oder der gleichen), die Kündigung wurde anschliessend so begründet, dass er aufgrund der Kinder das Haus benötigen würde. Die Kündigung an sich wurde wohl unter Zeugen eingeworfen. Ebenfalls unterstellt uns der Vermieter das wir hier keine Besucher haben dürfen auch keine Kinder etc. Ebenso beschimpft uns der Mann seiner Tochter mit den Wörtern wie wixxxxx etc. Wir hatten auch in den letzten Monaten mehrfah einen Ausfall der Heizung. Draussen im Eingangsbereich ist der Boden eingebrochen und unten im Keller war ein Wasserschaden wo die Fikalien rumgeschwommen sind. Meine Frage nun, was können wir machen? Mietzahlungen sind immer pünktlich eingegangen also kein Mietrückstand. Wir waren bis zum heutigen Tage normale Mieter und haben uns keiner Schuld zuzuweisen. Über Beiträge und Info´s freuen wir uns. |
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#2
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AW: Vermieter hat gekündigt
Der Eigenbedarf sollte geprüft werden, ob dieser berechtigt ist, ob es eine Verbesserung, die Wohnbedürfnisse einen Eigenbedarf voraussetzen. Stehen für den Vermieter andere Wohnräume für seine Kinder zur Verfügung? War schon zum Zeitpunkt des Mietantritts abzusehen, dass der Mieter Eigenbedarf anmelden wird.
Jedenfalls, wenn der Auszug erfolgt ist, sollte geprüft werden, ob der beschriebene Eigenbedarf, Einzug der Kinder, auch wirklich erfolgte. Ist dies nicht der Fall sollte Schadensersatz gefordert werden.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| kündigung, mietvertrag, vermieter |
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