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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hallo,
ein Mieter hatte einen Wasserschaden im Badezimmer. Dieses war auf defekte Fliesen und einen defekten Abfluss zurückzuführen. Der Mieter in der darunterliegenden Wohnung hatte Wasserflecken an der Decke. Also beschloss der Vermieter eine Firma zu beauftragen, die schon mehrere Jahre für ihn arbeitet und die auch diesmal die Mängel im Badezimmer beheben sollte.Dazu gehörte das austauschen der Fliesen und des Abflusses. Für diese Arbeiten kam aber kein Klemptner oder Fliesenleger, sondern eine Elektrofachfirma. Die Arbeiten wurden nicht fachgerecht ausgeführt und dauerten dazu noch mehrere Wochen. Zum Abschluss ist es bis heute noch nicht gekommen, es bleibt immernoch ein Loch in der Duschwannenverkleidung. Nach mehreren Aufforderungen dieses zu beseitigen, wurden Termine vereinbart, die von der Firma jedoch nicht eingehalten wurden. Da der Mieter sich nicht ständig frei nehmen kann, hat er der Firma Terminvorschläge gemacht. Diese wurden aber patzig und unfreundlich abgelehnt mit der Äußerung, dass sie nicht wüssten wann sie die Zeit dafür finden. Muss der Mieter diese Firma für die Reparaturen weiterhin dulden, nur weil der Vermieter für diese Firma weniger zahlen muss als für eine Fachfirma? |
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#2
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AW: Vermieter beauftragt Elektrofirma für´s fliesenlegen!
Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Regreßanspruch. So sollte der Mieter den Vermieter anschreiben und unter Fristsetzung fordern, die Mängel zu beseitigen, und zwar fachgerecht. Bis zur Beseitigung kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen, da die Wohnung einen Mangel aufweist. Die Höhe der Mietminderung wird von den Gerichten immer sehr unterschiedlich abgeurteilt. Der Mieter sollte es mal mit 10 bis 15% versuchen, hier kommt es dann aber darauf an, ob der Vermieter dies akzeptiert oder man sich dann auf 5% einigt.
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