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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 12.06.2007, 08:48
max-mustermann max-mustermann ist offline
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max-mustermann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vermessung Grundstücksgrenze

Hallo,
folgendes Problem in Thüringen:

Nachbar A bemerkt nach >10 Jahren, dass Nachbar B Teilfläche von Nachbar A nutzt (bepflanzter Grünstreifen).
Vermessung findet statt, Grenzmarkierung wird gesetzt, Nachbar B beräumt nach Absprache mit Nachbar A die Teilfläche.
Nun will Nachbar A Schadenersatzforderungen (u.v.m) geltend machen, weil angeblich auf Grund der Teilfläche das komplette Haus von Nachbar A falsch steht.

Nun meine Fragen dazu:
Kann Nachbar A Schadenersatz fordern?
Was kann Nachbar A noch geltend machen?

Vielen Dank für die Hilfe
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  #2  
Alt 12.06.2007, 11:26
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Vermessung Grundstücksgrenze

Warum soll ein Haus falsch stehen? A hat beim Bauen das Grundstück und das Haus einzumessen. Ein Verschulden des A liegt vor. Warum ist ein Schaden entstanden?
A hat nun evtl. Glück, dass sein Haus nicht in der Abstandsfläche steht, dann wäre B am Zug. Der Bau von A müsste geheilt werden und A könnte B bitten, eine Baulast einzutragen. Macht B dies nicht, reißt A sein Haus ab und da es falsch steht, setzt er es an neuer Stelle hin.
Gibt B die Baulast, zahlt A Miete.
Ohne tiefer einzusteigen, ist es so ziemlich alles was B fordern könnte!
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  #3  
Alt 12.06.2007, 14:13
Gina Gina ist offline
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Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Vermessung Grundstücksgrenze

Bei jedem Bauantrag und dieser muss bei jeder Errichtung von Wohnhäusern dem zuständigen Bauaufsichtsamt vorgelegt werden, muss ein amtlicher Lageplan mit eingereicht werden. Das ist in allen Bundesländern so. Nun geht aus jedem amtlichen Lageplan die Grundstücksgrenzen hervor. Insofern hätte eigentlich de Grünstreifen nicht fälschlicherweise von A genutzt werden können. Dann erstellt ein Entwurfsverfasser (Architekt und Bauing) die entsprechenden Unterlagen für den Bauantrag. Hierzu gehören Darstellungen des Hauses wie grundriß, Ansichtsdarstellungen, Größenangaben des Hauses wie Geschossigkeit, die sich auf die Grundstücksgröße beziehen. Von daher hätte es dem Entwurfsverfasser eigentlich auffallen müssen, wenn hier ein Streifen an dem Grundstück fehlt, der eigentlich lt. Lageplan hätte dem Baugrundstück zugehören müssen. Und was ich auch nicht verstehe ist, dass erst jetzt noch einmal das grundstück nachgemessen worden ist. Was ist denn mit den ursprünglichen Grenzsteinen passiert, die nach Fertigstellung des Hauses hätten gesetzt werden müssen. Insofern kann nach allem eigentlich nicht davon ausgegangen werden, dass das Haus falsch (am falschen Platz oder was ist damit gemeint?) errichtet worden ist. Der Bauherr muss doch auch wissen, wieviel Quadratmeter Grundstück er gekauft hat und der Entwurfsverfasser misst eigentlich auch noch mal nach. sofern Regreßansprüche und wenn ja, wofür? erhoben werden, dann sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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  #4  
Alt 12.06.2007, 14:39
max-mustermann max-mustermann ist offline
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Registriert seit: 12.06.2007
Beiträge: 2
max-mustermann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vermessung Grundstücksgrenze

Erstmal Vielen Dank für die Antworten!

Es handelt sich um eine Neubausiedlung von Einfamilienhäusern.
Zu Baubeginn war nur Acker vorhanden, Flurstücke mit Grenzpfosten abgesteckt, welche wahrscheinlich so nach und nach durch diverse Bauarbeiten abhanden gekommen sind.
Wie sich heraus stellte, hat Nachbar A nie sein Grundstück einmessen lassen(???) Eine Vermessung hat erst jetzt statt gefunden.
Nach Aussage von Nachbar A wurde das Haus nach Grenzen von Nachbar B vermessen (Gut, dass nicht die Mülltonne von Nachbar C genommen wurde )

Nun ist halt Nachbar A der Meinung, dass das Haus von Nachbar A ursprünglich hätte anders stehen sollen und Nachbar B dafür haften soll.

Außerdem soll Nachbar B für alle Auslagen(Anwalt etc.) bezüglich der Fremdnutzung der Teilfläche aufkommen soll?

Was könnte denn da noch passieren?
Eigentlich ist das doch ein Witz oder?

Viele Grüsse
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  #5  
Alt 12.06.2007, 16:45
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Vermessung Grundstücksgrenze

Warum sollen andere für Fehler verantwortlich gemacht werden?

Eine Entschädigung für die Nutzung sehe ich nicht. Der Nachbar hätte ja hinweisen können, dass er nun das Grundstück nutzen will.
Es war eben bis es geräumt wurde eine Leihe!
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