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#1
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Vermächtnisnehmer vorverstorben; treten Kinder an seine Stelle?
Hallo Experten,
evtl. könnte mir da jemand weiterhelfen: § 2160 BGB ist zwar (vordergründig) eindeutig - aber auch bei folgendem Sachverhalt? Als Erben wurden im Testament Sohn und Tochter bedacht. Dem Sohn, der vorverstorben ist, wurde im T ein Vorausvermächtnis eingeräumt. Frage: Geht das Vorausvermächtnis auf seine nun erbberechtigten Kinder über oder greift hier § 2160 BGB und das Vermächtnis fliest in den gesamten Nachlass ein? Besten Dank für eine Antwort! ![]() |
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#2
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AW: Vermächtnisnehmer vorverstorben; treten Kinder an seine Stelle?
Durch das Vorausvermächtnis sollte dem Sohn etwas Bestimmtes neben seinem gesetzlichen Erbe zukommen.
In diesem Fall sollte, für den Fall, wenn der Sohn vor dem Erbfall verstirbt, ein Ersatzvermächtnisnehmer benannt werden. Das Vermächtnis fließt somit in den Nachlass! |
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#3
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AW: Vermächtnisnehmer vorverstorben; treten Kinder an seine Stelle?
Danke, Wahrsager, für die schnelle und klare Antwort.
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