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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 19.11.2007, 19:13
goli-einsa goli-einsa ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2007
Beiträge: 15
goli-einsa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vermächtnisnehmer vorverstorben; treten Kinder an seine Stelle?

Hallo Experten,

evtl. könnte mir da jemand weiterhelfen:

§ 2160 BGB ist zwar (vordergründig) eindeutig - aber auch bei folgendem Sachverhalt?

Als Erben wurden im Testament Sohn und Tochter bedacht. Dem Sohn, der vorverstorben ist, wurde im T ein Vorausvermächtnis eingeräumt.

Frage: Geht das Vorausvermächtnis auf seine nun erbberechtigten Kinder über oder greift hier § 2160 BGB und das Vermächtnis fliest in den gesamten Nachlass ein?

Besten Dank für eine Antwort!
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  #2  
Alt 20.11.2007, 13:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Vermächtnisnehmer vorverstorben; treten Kinder an seine Stelle?

Durch das Vorausvermächtnis sollte dem Sohn etwas Bestimmtes neben seinem gesetzlichen Erbe zukommen.
In diesem Fall sollte, für den Fall, wenn der Sohn vor dem Erbfall verstirbt, ein Ersatzvermächtnisnehmer benannt werden. Das Vermächtnis fließt somit in den Nachlass!
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  #3  
Alt 20.11.2007, 15:01
goli-einsa goli-einsa ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2007
Beiträge: 15
goli-einsa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vermächtnisnehmer vorverstorben; treten Kinder an seine Stelle?

Danke, Wahrsager, für die schnelle und klare Antwort.
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