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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 07.01.2007, 12:49
goli-einsa goli-einsa ist offline
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Registriert seit: 07.01.2007
Beiträge: 15
goli-einsa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vermächtnis

Angenommen ein im Testament namentlich genannter Vermächtnisbedachter verstirbt vor dem Tod des Vermächtnisgebers. Sind dann seine Kinder "Vermächtnisnehmer"?
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  #2  
Alt 07.01.2007, 14:01
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Vermächtnis

BGB § 2160 Vorversterben des Bedachten
Ein Vermächtnis ist unwirksam, wenn der Bedachte zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebt.

Hieraus ergibt sich, Ein Vermächtnis geht nicht auf die Kinder über.

Die Kinder müssten als Ersatz- Vermächtnisnehmer von Vermächtnisgeber benannt sein.

Geändert von Wahrsager (07.01.2007 um 14:03 Uhr).
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  #3  
Alt 07.01.2007, 15:42
goli-einsa goli-einsa ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2007
Beiträge: 15
goli-einsa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vermächtnis

Herzlichen Dank!
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Vermächtnis goli-einsa Erbrecht 0 07.01.2007 12:49


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