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Vermächtnis
Angenommen ein im Testament namentlich genannter Vermächtnisbedachter verstirbt vor dem Tod des Vermächtnisgebers. Sind dann seine Kinder "Vermächtnisnehmer"?
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#2
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AW: Vermächtnis
BGB § 2160 Vorversterben des Bedachten
Ein Vermächtnis ist unwirksam, wenn der Bedachte zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebt. Hieraus ergibt sich, Ein Vermächtnis geht nicht auf die Kinder über. Die Kinder müssten als Ersatz- Vermächtnisnehmer von Vermächtnisgeber benannt sein. Geändert von Wahrsager (07.01.2007 um 14:03 Uhr). |
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#3
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AW: Vermächtnis
Herzlichen Dank!
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