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#1
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Verlust einer versicherten Packetsendung
Hallo, ich hätte eine Frage zu dem Fall eines Verlustes eines versicherten Packetes. Käufer A hat im Internet Ware erworben. In der Beschreibung des Artikels bemerkt der Verkäufer hinzu, daß der Versandweg nicht in seiner Hand läge. Verkäufer B schickt die gut verpackte Ware sofort nach Geldeingang los. Die kommt aber nie an. Nach drei Wochen (gesetzliche Frist) kann man den Verlust schriftlich einreichen. Nun möchte Käufer A von Verkäufer B schon einmal den Betrag erstattet bekommen. Verkäufer B wartet lieber, bis das Versandunternehmen die Sache klärt.
Nun die Frage: Wenn der Verkäufer alle nötigen Quittungen und Belege einreicht, ist er noch verantwortlich? Oder ist es der Käufer, der mit dem Versandunternehmen weiter kommuniziert? Wer muß agieren? ![]() |
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#2
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AW: Verlust einer versicherten Packetsendung
Zuerst muss geprüft werden was die AGB aussagt und ob eine Klausel wirksam ist.
Es kann durchaus sein, dass es eine Hol- und keine Bringschuld ist. Ist es ein Händler. Es ist deshalb ein Verbrauchsgüterkauf, BGB § 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs, das BGB § 447 ist nicht anzuwenden, bei dem im Versendungsfall die Gefahr nicht mit der Auslieferung auf den Käufer übergeht. Dies geschieht erst mit der Übergabe an den Käufer. Der Käufer kann Ersatzlieferung fordern oder den Betrag zurückfordern wegen Nichterfüllung des Auftragt
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Verlust einer versicherten Packetsendung
Heißt das, daß Privatverkäufer B dem Käufer A in jedem Fall die Entschädigung plus Versand zu zahlen hat, oder wartet der bis die Versandfirma bezahlt?
![]() Vielen Dank, und ein gesundes und glückliches Neues Jahr ![]() |
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#4
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AW: Verlust einer versicherten Packetsendung
Bei einem Privatverkäufer ist es eine Holschuld. Mit Aushändigung an den Versand hat der Verkäufer seinen Vertrag eingehalten. BGB § 447 Abs. 1
Vertragspartner ist der Verkäufer und dieser muss sich an den Transporteur wenden. Vielleicht ist mit der Paketnummer die Verfolgung beim Transporteur möglich!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Verlust einer versicherten Packetsendung
"Vertragspartner ist der Verkäufer und dieser muss sich an den Transporteur wenden".
Der Käufer müßte sich dann an den Transporteur wenden oder? Wenn es eine Holschuld wäre? Viele Grüße und ein frohes Neues Jahr! Geändert von Tüdel (02.01.2011 um 16:09 Uhr). |
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#6
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AW: Verlust einer versicherten Packetsendung
Sie müssten sich zwar das Paket beim Verkäufer abholen!
Der Verkäufer hat einen Vertrag mit dem Transporteur. Er hat ihm den Auftrag erteilt, das Paket zum Käufer zu bringen. Deshalb sind der Verkäufer und der Transporteur Vertragspartner. Sie können jetzt nichts machen und abwarten was die Recherchen ergeben haben. Sie können sich die Versandpapiere vom Verkäufer, Kopie, zuschicken lassen. Dann hat man wenigstens den Hinweis, dass etwas abgeschickt worden ist.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#7
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AW: Verlust einer versicherten Paketsendung
Nun tritt aber folgender Fall ein: der Käufer erhält sein Paket außerhalb der gesetzlichen Lieferfrist von 21Tagen. Ich denke, der Verkäufer hat dann nichts mehr mit der Sache zu tun oder? Und das Versandunternehmen ist in der Pflicht, die Ware zu ersetzen, obwohl die Sendung angekommen ist? Vielen Dank für die Antwort
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#8
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AW: Verlust einer versicherten Paketsendung
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Zitat:
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| internetauktion, transportverlust, versand |
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