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#1
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Verlust beim Verkauf von Immobilie Abzugsfähig??
Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt: A hat eine Immobilie gekauft und vollfinanziert. A will die Immobilie nun wieder nach ca. 2 Jahren verkaufen – mit Verlust (Differenz zwischen erlöstem Verkaufspreis und Kredithöhe). A ist Steuerklasse I – ledig. 1. Frage: Kann A diesen Verlust (ca. 10.000 Euro) steuerlich geltend machen und wenn ja, wie geht das? 2. Frage: Wenn A die Immobilie anstatt sie zu verkaufen vermieten würde – ebenfalls mit Verlust (Differenz zwischen Kaltmiete und monatlichen Kreditzahlungen) – kann A dann diesen Verlust ebenfalls steuerlich geltend machen und wenn ja, wie? Danke für Info! Grüße, Roland |
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#2
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AW: Verlust beim Verkauf von Immobilie Abzugsfähig??
hi,
zu deiner ersten Frage, meiner Meinung nach kannst Du den Verlust nicht steuerlich in deiner Steuererklärung ansetzen, mit was willst Du es denn auch verrechnen. Solltest Du den Wunsch verspüren dies zu vermieten, dann mußt Du die Mieteinnahmen mit den Ausgaben, wie Zinsen, Gebäudeabschreibung, Schornsteinfeger, Müllkosten usw. verrechnen. Bleiben dann noch Beträge übrig, weil Du vielleicht hohe Mieten erziehlst dann unterliegen diese der Besteuerung oder bei Verlust, werden diese dann dein zuversteuererndes Einkommen senken. Es werden nur Zinsen gerechnet also ohne Tilgung! liebe grüsse lara |
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