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Alle anderen Rechtsfragen Verkehrsunfall, Reisemängel, Hartz IV,...

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  #1  
Alt 17.08.2011, 12:32
Demetris Demetris ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 23
Demetris befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Verkehrsunfall: Versicherung zahlt nicht wegen fehlender Schadensmeldung

Folgene Fallkonstellation:

Das Auto des A wurde bei einem Auffahrunfall durch das Fahrzeug des B beschädigt. B trägt die Alleinschuld. Er meldet den Schaden nicht bei seiner Versicherung, obwohl diese ihn mehrfach auffordert.

A macht den Schaden bei der Versicherung des B geltend. Diese fordert einen Nachweis der Unfallbeteiligung von B und weigert sich zu zahlen, weil B keine Schadensmeldung abgegeben hat.

Bei dem Unfall gab es keine Zeugen und die Polizei wurde nicht gerufen.

Fragen:
1. Ist die Versicherung nicht gesetzlich verpflichtet, den Schaden zu begleichen? Sie kann doch Regress bei B nehmen?
2. Wen kann A verklagen? Nur B, weil die Versicherung sich für nicht zuständig hält?


Gruß, Demetris
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  #2  
Alt 17.08.2011, 15:13
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Verkehrsunfall: Versicherung zahlt nicht wegen fehlender Schadensmeldung

Es ist zu hoffen, dass es ein Unfallaufnahmeformular ausgefüllt worden ist, was neutral ist.

Wenn der Unfallgegner nicht reagiert und abstreitet, sollte Anzeige gestellt werden.

Es müsste dann am Schadensbild untersucht werden, wer schuldig ist, wenn dies überhaupt noch möglich ist.

Der Unfallgegner könnte auch behaupten, Sie sind rückwärts gefahren!!

Auch Sie sollten den Unfall Ihrer Versicherung melden.

Wenn der Unfallgegner seiner Versicherung den Schaden nicht anzeigt, dann wird diese auch nicht tätig werden. Es könnte ja sonst jeder, so einfach mal, von einer Versicherung Schadensregulierung verlangen.

Gibt es Streitigkeiten wegen Mitschuld, wird der Prozess unter den Versicherungen ausgetragen. Sie haben dann den Fall abgetreten.

Es ist ratsam einen RA für Verkehrsrecht einzuschalten.
Wenn Sie beweisen können, dass der Unfallgegner aufgefahren ist, dann übernimmt die generische Versicherung auch die Kosten des RA.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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