Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Alle anderen Rechtsfragen

Alle anderen Rechtsfragen Verkehrsunfall, Reisemängel, Hartz IV,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 06.10.2006, 18:14
Bonsai Bonsai ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 1
Bonsai befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Verkehrsunfall Fahrrad -Auto

Ein 16 Jahre alter Teenager befuhr mit seinem Fahrrad einen Fahrradweg, welcher auf eine Vorfahrtstraße mündet,diese wollte er überqueren. Von links (Vorfahrtstraße) kam ein Auto, welches die Vorfahrtstraße weiter befahren wollte. Der Radfahrer hätte eigentlich die Vorfahrt achten müssen, gibt aber an, das Auto erst gesehen zu haben, als er sich schon auf der Mittellinie der Vorfahrtstraße befand. Das Auto versuchte wohl noch auf die Gegenfahrbahn ausweichen, aber es kam doch zu einer Kollision. Geringer Sachschaden, größerer Personenschaden beim Radfahrer. Die Polizei hat den Unfallhergang aufgenommen und erstmal den Radfahrer als Schuldigen wegen Mißachtung der Vorfahrt "festgelegt".

Wie seht Ihr den Sachverhalt ?

Sollte der Radfahrer sich einen Anwalt holen und auf Schmerzensgeld klagen?

Wie groß werden wohl die Chancen sein, wenn Aussage gegen Aussage steht ?


Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.10.2006, 14:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Verkehrsunfall Fahrrad -Auto

Das Problem ist, ein RA kostet auch Geld. Mal schauen, ob eine Rechtsschutzversicherung der Eltern, als Familienrechtsschutz besteht. Dann könnte man das ganze angehen.
Wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, könnte auch der Fall an diese abgegeben werden.

Hier ist es ein Kreuzungsschaden und dort wird fast immer, auf Mitschuld plädiert. Es kommt auf die Beschilderung an, wie hoch eine Mitschuld bewertet wird.
Die Aussage der Polizei, wer schuldig ist, ist zweitrangig!

Beim Schmerzengeld kommt oft nicht viel heraus. Die Gerichte versuchen aus der geforderten Höhe oft einen Vergleich herbeizuführen, der dann weit unter der geforderten Summe liegt.
Damit wird man dann auch an den Gerichtskosten beteiligt und trägt die eigenen RA Kosten, Es loht sich nicht, da diese oft der geforderten Summe übersteigen. Es müsste auch ein Gutachten vorgelegt werden, auch dieses kostet Geld.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Autokosten, aber Auto nicht meins Herr Vorragend Steuerrecht 1 07.09.2005 19:20


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1