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Verkaufter Artikel während Auktion defekt
Es wurde eine Spielekonsole in einem Internetauktionshaus zur Versteigerung angeboten.
Während der Auktion ist diese kaputt gegangen, es war jedoch nicht mehr möglich, dies in der Beschreibung hinzuzufügen, bzw. das Angebot zu beenden.
Der Käufer wurde nach der Auktion darüber informiert und besteht trotzdem darauf, dass er ein gleichwertiges Gerät zugesandt bekommt, da er der Eigentümer ist.
Da das Gerät kaputt gegangen ist wurde es bereits entsorgt.
Der Käufer droht nun mit seinem ANwalt, bzw. besteht er darauf, dass die Konsole durch einen Gutachter geprüft wird und der SChaden dann der Haftpflichtversicherung gemeldet wird un der durch diese das Geld oder ein gleichwertiges Gerät erhält.
Haftpflicht wäre nicht möglich, da der SChaden durch ein Kind unter 7 Jahren entstanden ist. ABgesehen davon ist das Gerät nicht mehr zur Hand.
Frage: Hat der Käufer recht auf das Gerät, wenn es während der Auktion beschädigt wurde?
Welche Folgen kann dieser Fall für den Verkäufer haben, wenn das Gerät zur Begutachtung nicht mehr zur Verfügung steht, bzw. die Ware nicht geliefert werden kann?
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