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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 02.05.2007, 15:11
officialhoghunter officialhoghunter ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2007
Beiträge: 2
officialhoghunter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Verjährung

Hallo!
Baden- Würtemberg: Gibt es beim Bau einer Hütte (Größe auf jeden Fall baugenehmigungspflchtig) ohne Baugenehmigung eine Verjährungszeit oder unterliegt dies auch nach 20 oder 30 Jahren einer Genehmigung?
Danke
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  #2  
Alt 02.05.2007, 18:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Verjährung

Ein Schwarzbau bleibt ein Schwarzbau solange bis er geheilt ist!
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