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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 27.06.2011, 18:45
schnabbes62 schnabbes62 ist offline
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schnabbes62 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vergleich Ausführung wir immer wieder verschoben...

Guten Abend,

folgendes Problem:

Nachbar A und Nachbar B, haben vor 2,5 Jahren einen Vergleich zur Einfriedung einer Grenze durch einen Zaun zugestimmt. Nach mehreren Angeboten eines Zaunbauers, wurde dem vorletzten Angebot zugestimmt.
Jetzt läßt Nachbar B sich immer wieder was neues einfallen damit der Zaun nicht gesetzt werden kann. Dann muß das Angebot nachgebessert werden, dann muß er beim Zaunbau dabei sein, dann wiederum gibt es Unstimmigkeiten der Zaunhöhe u.s.w.. Alles vorgeschobene Gründe, die den Zaunbau nun schon 2,5 Jahre nicht zustande kommen lassen.
Eigentlich ist alles laut Vergleich geklärt. Nachbar B hat auch bei dem Zaunbauer noch keine Auftragsbestätigung unterschrieben und abgegeben.
Kann Nachbar A seinen Anteil, also die Hälfte des Zaunes schon setzen,
ohne Auftragsbestätigung von Nachbar B und wie kann Nachbar A den kompletten Zaunbau durchsetzen lassen ??? (Klage auf Vollstreckung?)
Was soll Nachbar A machen ,wenn Nachbar B die Polizei beim Zaunbau ruft und diese Nachbar A trotz Vergleich zum Einstellen der Arbeit auffordert?
LG schnabbes
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  #2  
Alt 27.06.2011, 20:09
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Vergleich Ausführung wir immer wieder verschoben...

Welches Bundesland ist es?
Im Nachbarschaftsrecht wird evtl. die Einfriedung in der Ausführung , dessen Höhe ausgesagt. Ortsübliche Ausführung. Auch kann der Bebauungsplan eine Ausführungsart vorgeben.
Es ist möglich, die Einfriedung allein zu setzen und die Kosten einzuklagen.

Durch den Vergleich kann ein Vollstreckungstitel vorliegen. Wenn nicht, muss er gerichtlich beantragt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_%28Recht%29

Durch den Vergleich haben Sie sich festgelegt, eine gemeinsame Einfriedung zu erstellen. Die Einfriedung ist dann ideelles Eigentum. Keiner kann sagen, dies oder jenes Stück gehört mir, es gehört immer beiden Nachbarn.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 27.06.2011, 20:25
schnabbes62 schnabbes62 ist offline
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schnabbes62 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vergleich Ausführung wir immer wieder verschoben...

Hallo Wahrsager vielen Dank für die schnelle Antwort.

Bundesland ist NRW. Im Vergleich ist alles festgelegt. Höhe, von wo gemessen, Art des Zaunes, Grenzverlauf u.s.w.. Und trotzdem wird immer verschoben. Deswegen würde Nachbar A ja auch gerne den 1 Teil des Zauns setzen lassen und den Rest einklagen. So wie Nachbar B verschleppt,
würde Nachbar A ungerne in Vorkasse gehen und dann vielleicht noch leer ausgehen, weil B auf einmal Zahlungsunfähig ist.

Vielen Dank für Deine schnelle Hilfe.

LG schnabbes
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  #4  
Alt 27.06.2011, 20:45
schnabbes62 schnabbes62 ist offline
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schnabbes62 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vergleich Ausführung wir immer wieder verschoben...

Nachtrag zur Antwort,

wenn Nachbar A sich nun entscheidet den Zaun ganz zu setzen, wie kann er das durchsetzen, ohne das Nachbar B Probleme macht? sprich sich zwischenstellen beim Zaunbau, Polizei rufen und der gleichen. (alles schon erlebt)

Gruß schnabbes
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  #5  
Alt 28.06.2011, 09:58
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Vergleich Ausführung wir immer wieder verschoben...

Einen RA beauftragen, der den Vergleich beurteilen kann. Dieser wird evtl. die Zwangsvollstreckung durchsetzen.

Er kann auch anraten, die gesamte Einfrierung allein zu setzen und dann den Betrag einzuklagen!
Das Nachbarschaftsrecht lässt dies auch zu. Es besteht Einfriedungspflicht, § 32 Einfriedigungspflicht Abs. 1.
Wirkt der Nachbar nicht binnen zwei Monaten nach schriftlicher Aufforderung bei der Errichtung mit, so kann der Eigentümer die Einfriedigung allein errichten; die in § 37 Abs. 1 geregelte Verpflichtung zur Tragung der Errichtungskosten wird dadurch nicht berührt.

Beide Nachbarn sind ideelle Eigentümer des Zauns, deshalb geht das mit dem halben Zaun nicht, der nur Ihnen gehört! Er ist immer Eigentum beider Nachbarn.

Zu den Kosten:
Der Nachbar ist doch Eigentümer seines Grundstücks. Dort gibt es immer etwas zu "holen"!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #6  
Alt 28.06.2011, 10:01
schnabbes62 schnabbes62 ist offline
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schnabbes62 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vergleich Ausführung wir immer wieder verschoben...

Hallo Wahrsager,

ich möchte mich herzlich für Deine schnelle Hilfe bedanken.
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  #7  
Alt 28.06.2011, 13:41
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vergleich Ausführung wir immer wieder verschoben...

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Zu den Kosten:
Der Nachbar ist doch Eigentümer seines Grundstücks. Dort gibt es immer etwas zu "holen"!
Naja, ich weiss aus Erfahrung, das das nicht sooo einfach ist, und vor allem nicht schnell.

Erstmal geht alles vor Gericht, dann ein paar schreiben hin und her, dann bekommt der Kläger vlt. Recht, und er muß zahlen, dann wird entweder ein Ratenvetrag vereinbart, auf den RA Kosten bleibt man evtl. auch sitzen wenn es dumm läuft, oder er geht er in die Privatinsolvenz, oder oder da können locker 2 Jahre ins Land gehen, bevor man auch nur einen Cent wiederbekommt.

Mir wäre das zu Heikel in Vorzahlung zu gehen.

Aber den geschlossenen Vergleich (gibt es da überhaupt was schriftliches? ) vollstrecken zu lassen, klingt Sinnvoll, der RA wird da am besten helfen.
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  #8  
Alt 28.06.2011, 15:16
schnabbes62 schnabbes62 ist offline
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schnabbes62 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Vergleich Ausführung wir immer wieder verschoben...

Hallo Deichgraf,
werd mich mit meinem Anwalt beraten. Danke für Deine Sicht der Dinge.


Gruss schnabbes62
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