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  #1  
Alt 19.02.2009, 21:36
Wiga Wiga ist offline
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 8
Wiga befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Verfügung möglich, dass vererbtes Haus in der eigenen Familie bleibt

Hallo,

Das Ehepaar A hat drei Kinder B, C und D. Zudem besitzen sie ein vermietetes 3-Familien-Haus.

B und C haben eigene Kinder, D ist kinderlos.

Das Ehepaar A möchte das Haus an A, B und C vererben und sicherstellen, dass im Falle eines Falles das Haus auf jeden Fall im Familienbesitz A bleibt.

D.h. verstirbt z.B. D vor dessen Ehepartner E und es sind als Erben keine Kinder , sondern nur die Anghörigen des Ehepartners E da, dann möchte Ehepaar A verhindern, dass ein Teil des Mietshauses in die angeheiratete Familie geht und somit sicherstellen, dass der Anteil zurück an B und C bzw. an deren Kinder geht.
Lässt sich so etwas problemlos im Testament vermerken?
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  #2  
Alt 20.02.2009, 09:27
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Verfügung möglich, dass vererbtes Haus in der eigenen Familie bleibt

Ja das geht mit Vorerbe und Nacherbe. Der Vorerbe verwaltet den Nachlass für den Nacherben. Ein Notar sollte das Testament aufsetzen, weil hier eine Bedingung eingearbeitet werden muss.
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  #3  
Alt 20.02.2009, 14:34
Wiga Wiga ist offline
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 8
Wiga befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Verfügung möglich, dass vererbtes Haus in der eigenen Familie bleibt

Das Problem ist, dass den Kindern B,C, und D nicht die Möglichkeit genommen werden soll, das Mietshaus im Falle eines Falles zu verkaufen.

Wie verhält es sich, wenn zwei der Kinder gegen den Verkauf sind und eines dafür ist? Gilt die Mehrheit oder müssen die beiden klein beigeben, bzw. den Dritten ausbezahlen, wenn sie dem Verkauf nicht zustimmen?

Angenommen das Haus würde verkauft werden, weil alle es möchten. Ließe sich ein Vermerk machen, dass der Anteil von D oder zumindest ein %-Satz von dem Verkaufsanteil wieder der Familie A zugeführt wird, wenn D und anschließend dessen Ehepartner verstirbt? Ähnlich mit der Berechnung einer Zugewinngemeinschaft?
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  #4  
Alt 21.02.2009, 17:09
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Verfügung möglich, dass vererbtes Haus in der eigenen Familie bleibt

Es besteht eine Erbengemeinschaft. Diese entscheidet über den gesamten Nachlass.
Soll verkauft werden, haben die Miterben ein Vorkaufsrecht.
Wenn keine Einigkeit erzielt wird, geht die Auflösung der Erbengemeinschaft über die Teilungsversteigerung.
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