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#1
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Vereiste Einfahrt
Mich würde gerne mal interessieren wie folgende Situation rechtlich zu beurteilen ist:
Person A fährt mit seinem Pkw zu einer Autowerkstatt. Als A in die Einfahrt der Werkstatt hineinfährt verliert dieser die Kontrolle über seine Auto und rutscht geradewegs gegen einen Torpfosten. Das ganze passiert nicht wegen überhöhter Geschwindigkeit in der Kurve sondern, weil der Boden in der Einfahrt extrem vereist ist. Ist der Eigentümer der Werkstatt nicht verpflichtet für seine Kunden dieses Eis zu entfernen, damit genau soetwas nicht passiert? Viele Grüße und danke für die Antworten im voraus Person A |
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#2
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AW: Vereiste Einfahrt
Es ist öffentliches Gelände und somit ist die Gemeinde dafür verantwortlich.
Diese kann es dem Grundstückseigentümer übertragen, Straßenreinigungsgesetz. Der Eigentümer des Grundstücks hat dann für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Wenn der Eigentümer der Werkstatt nicht Grundstückseigentümer ist, kann der Grundstückeigentümer dies auch auf den Werkstatteigentümer vertraglich übertragen. Inwieweit der Pkw- fahrer eine Mitschuld hat, kommt auf den Richter an. |
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